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Die Gemeinde konnte auf Grundlage ihrer Initative eine Förderung durch die Regierung von Ufr. i.H.v. 52.245 EUR erreichen und den Auftrag zum Ausbau der Breitbandversorung an die Fa. Telekom Deutschland GmbH erteilen. Die Baumaßnahmen werden im Frühjahr 2012 beginnen und es kann mit der Inbetriebannahme bis spätestens im III. Quartal 2012 gerechnet werden. Dann werden mindestens 97 % der Haushalte und Unternehmen eine Bandbreite von 2.000 - 16.000 kBit/s zur Verfügung haben. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmals besonders bei allen bedanken, die uns durch ihre Mitwirkung bei der Bedarfsumfrage durch die Abgabe des Umfragebogens aktiv unterstützt haben. Dies kommt nun allen Bürgern und Unternehmen in Schwebheim zu Gute. gez. Dellermann Thomas -Breitbandpate-
-Gemeinde Schwebheim- Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinition a) Die Gemeinde Schwebheim führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikati-onsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. b) Zeitgleich führt die Gemeinde Schwebheim ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist. 2. Unterversorgungssituation Grundsätzlich ist die Gemeinde Schwebheim (Einwohner: ca. 4000; Landkreis Schweinfurt) bereits weitestgehend mit Breitbandanschlüssen versorgt. Allerdings weist die Gemeinde Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind bestimmte Gemeindeteile des Gemeindegebietes. Außerdem ist die bestehende Bandbreite für viele Gewerbetreibende und Freiberufler nicht ausreichend. Die Gemeinde Schwebheim hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite „www.schwebheim.de“ eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Punkt 8) angefordert werden. 3. Zieldefinition Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Dabei soll der erhöhte Bedarf des Gewerbes und der Freiberufler vorrangig berücksichtigt werden. Für Privathaushalte ist eine Versorgung bedarfsgerecht bei bei einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. 4. Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie. Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers 5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
a) Bewertungskriterien: Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt. b) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen. c) Netzbetrieb Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten. 6. Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 7. Fristen Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 16.08.2010 [mind. vier bis sechs Wochen nach Veröffentlichung] beim Breitbandpaten der Gemeinde Schwebheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 08.09.2010 [mind. sechs bis acht Wochen, d.h. mindestens zwei Wochen längere Frist als im Markterkundungsverfahren!] beim Breitbandpaten der Gemeinde Schwebheim eingegangen sein (siehe Ziffer 8). 8. Ansprechpartner Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate: Dellermann Thomas Kontaktadresse: Gemeinde Schwebheim, z.Hd. Herrn Dellermann, Kirchplatz 2, 97525 Schwebheim; Tel.: 09723/9101-24 e-Mail-Adresse: thomas-dellermann@schwebheim.de
Hinweise und Formulare zur Breitbandinitative in Schwebheim: Weitere Informationen zur
Breitbandinitative Bayern |
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