17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwebheim

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

1. Die von der Gemeinde Schwebheim am 06. Februar 2020 aufgestellte Flächennutzungsplanänderung vom 13. Dezember 2018 i. d. F. v. 06. Februar 2020 wurde vom Landratsamt Schweinfurt mit Bescheid vom 28. Mai 2020 Nr. 40.4-610/2/2-176 gemäß § 6 Abs. 1, 2 BauGB genehmigt.

2. Die Flächennutzungsplanänderung mit Erläuterungsbericht wird im Rathaus der Gemeinde Schwebheim, Zimmer 2 während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

3. Mit dieser Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.

4. Unbeachtlich werden

  • 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres,
  • 2. Mängel der Abwägung, wenn sich nicht innerhalb von 7 Jahren

seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Schwebheim, 19.06.2020

Gemeinde Schwebheim

gez.

Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister

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