Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim -Öffentliche Auflage – Beteiligung Träger öffentlicher Belange-
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 den Planentwurf nebst Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schwebheim gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Koppelungsverfahren) durchgeführt.
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf nebst Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
09.12.2019. bis 10.01.2020
während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus Schwebheim, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag mit Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr; Montag und Donnerstag von 13.00 – 17.00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Eine grenzüberschreitende Beteiligung ist nicht erforderlich.
Diese Bekanntmachung sowie die ausgelegten Unterlagen finden Sie unter folgendem Link:
Unterlagen für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans
Ziel der Planung ist die Änderung der bisher als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesenen Bereiche zu einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Infrastruktur“ sowie gemischten Bauflächen.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 827/1, 828, 829 und 829/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 824/1. Es wird im Norden von der Staatsstraße 2277 und im Süden vom Bauge-biet „Goldgrube“ begrenzt. Östlich grenzen der Penny-Einkaufsmarkt sowie der REWE-Getränkemarkt an, im Westen wird das Gebiet von Grünflächen begrenzt, die dem Lärmschutzwall entlang der B 286 dorfseitig vorgelagert sind. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,21 ha.
Der genaue Umgriff des Planungsgebiets ist beiliegendem Lageplan zu entnehmen. Er ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen vor:
Innerhalb des Umweltberichts sind folgende Informationen verfügbar:
Auswirkungen der Planung auf
- Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima
- FFH-Gebiete
- den Menschen und seine Gesundheit
- Sach- und Kulturgüter (Landschaftsbild)
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer und sparsamer Umgang mit Energie
- Prognose der Entwicklung bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung
- Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
- Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
- Methodik der Umweltprüfung
- die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Zudem sind folgende umweltrelevanten Stellungnahmen verfügbar:
Landratsamt Schweinfurt, Umweltamt, Schreiben vom 13.03.2019
Landratsamt Schweinfurt, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 21.03.2019
Während dieser Auslegung können Bedenken und Anregungen gegen die beabsichtigte Planung vorgebracht werden. Bei nicht fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen kann die Gemeinde davon ausgehen, dass öffentliche und private Belange nicht berührt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Ab-satz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Schwebheim, 22.11.2019
GEMEINDE SCHWEBHEIM
gez.
Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister