Ab Karfreitag keine Stallpflicht mehr für Geflügel
Pressemitteilung 090/2017
Schweinfurt, 12.04.2017
Die Stallpflicht für Geflügel wird ab Karfreitag, 14. April 2017, in Stadt und Landkreis Schweinfurt komplett aufgehoben. Zuletzt waren noch der südliche Teil der Stadt Schweinfurt sowie im Landkreis die Gemarkungen Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld und Sennfeld betroffen.
Aufgrund zahlreicher Ausbrüche der Geflügelpest hatte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im November 2016 für ganz Bayern eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Mitte März konnte die Anordnung in der Region, wie in weiten Teilen Bayerns, erstmals gelockert werden, da sich die Lage etwas entspannt hatte.
In einem Teilbereich der Stadt Schweinfurt und des Landkreises Schweinfurt hatte die Stallpflicht für Hausgeflügel aufgrund aktueller Geflügelpestfälle bei Wildvögeln allerdings bis jetzt weiterhin Bestand. Nachdem in den vergangenen Wochen keine weiteren Fälle von Geflügelpest mehr festgestellt wurden, kann die Stallpflicht ab Karfreitag nun auch in diesen Bereichen aufgehoben werden.
Zeitgleich wird dort auch das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art aufgehoben. Damit bestehen ab Karfreitag im gesamten Bereich von Stadt und Landkreis Schweinfurt für Hausgeflügel keinerlei Haltungseinschränkungen mehr.
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