Ablagerung von Sperrmüll und das Aufräumen nach dem Sperrmülltermin

Während der Sperrmüllabfuhr sehen viele Straßen in Schwebheim recht unansehnlich aus.
Da stehen einzelne Teile wie Wäschetrockner, alte Fahrräder oder beschädigte Wäschespinnen. Dieses Mal waren nach dem Aufladen des Sperrmülls durch die Müllabfuhr vor einigen Häusern immer noch größere Mengen an Abfall zu sehen.
Dies beruht oft darauf, das der Sperrmüll illegal an fremden Grundstücken abgelagert wurde.
Und wer muss die Dinge letztendlich wegräumen, die nach dem Sperrmülltermin liegen geblieben sind? Der Verursacher. Wenn dieser nicht mehr zu finden ist, muss das der Eigentümer des Grundstücks übernehmen. Bitte schützen Sie sich vor solchen „illegalen Ablagerungen“, indem Sie ihre Sperrmüllabfälle nicht zu früh herausstellen – frühestens am Vortag ab 18.00 Uhr.
Da einige Beschwerden bei uns in der Gemeinde eingegangen sind, unsere Bitte an sie – lagern sie bitte keinen Sperrmüll illegal an Nachbargrundstücken ab und säubern sie bitte nach dem Sperrmülltermin die genutzten Abstellflächen. DANKE!
Die Gemeindeverwaltung