Achtung: Im zeitlichen Zusammenhang mit der Schwebheimer Ortsbroschüre sind Auftragsschreiben von anderen Unternehmen im Umlauf!

Zuletzt sind bei einigen Schwebheimer Gewerbebetrieben offenbar Auftragsschreiben von dem Unternehmen „MS Design 4U“ (ohne Ortsangabe, aber mit österreichischer Vorwahl) mit Bezug auf eine „Allgemeine Bürgerinfo“ und „Druckstudio Streit“ mit Sitz in Wasserbillig (Luxemburg) mit Bezug auf einen „Notrufinfoflyer“ im Rahmen einer Schwebheimer Ortsbroschüre eingegangen.

Die Aufträge lauten über mehrere Hundert Euro und haben nichts mit der von der Gemeinde Schwebheim unterstützten Schwebheimer Ortsbroschüre zu tun. Die aktuelle Auflage unserer Ortsbroschüre mit Erscheinung im Herbst 2020 ist bereits in Arbeit, der Anzeigenverkauf ist abgeschlossen. Die Gemeinde hat diese beim Verlag „mediaprint infoverlag gmbh“ mit Sitz in Mering erstellen lassen.

Falls Sie eines der vorgenannten Auftragsschreiben der Firmen „MS Design 4U“ oder „Druckstudio Streit“ erhalten, überprüfen Sie bitte sorgsam, ob Sie dort tatsächlich eine kostenpflichtige Werbeanzeige beauftragen wollen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Auftragsschreiben von anderen Unternehmen. Sollten Sie diesbezüglich Rechnungen erhalten, prüfen Sie bitte sorgsam und kritisch, ob Sie bei den Firmen „MS Design 4U“, „Druckstudio Streit“ oder dem rechnungsstellenden Unternehmen eine entsprechende Leistung beauftragt haben.

Um Verwechselungen zwischen den Unternehmen zu vermeiden, empfehlen wir daneben vorsorglich zu überprüfen, ob Sie für die Schwebheimer Ortsbroschüre (15. Auflage in 2020) eine Werbeanzeige beauftragt haben. Die Abrechnung durch die mediaprint infoverlag gmbh erfolgt erst mit dem Druck der Broschüre.

Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die in den Auftragsschreiben der Firmen „MS Design 4U“ und „Druckstudio Streit“ eingefügten Anzeigenmuster zum Teil täuschend echt an die Werbeanzeigen in der von der Gemeinde unterstützten Broschüre angelehnt sind. Diese Unternehmen scheinen sich offenbar mit den Werbeanzeigen unserer bereits fertiggestellten Broschüren gut vertraut gemacht zu haben. So wurde uns berichtet, dass zum Beispiel auch tatsächliche Texte und Grafiken aus der Vergangenheit in die Auftragsformulare eingearbeitet wurden.

Leider haben wir bisher keinen Überblick, ob es sich um Einzelfälle handelt oder flächendeckend viele Schwebheimer Betriebe angeschrieben wurden. In Zweifelsfällen und für Nachfragen zu konkreten Anzeigen können Sie sich auch direkt an Frau Kathleen Fritz von der Gemeinde Schwebheim (Tel. 91010-30, E-Mail: kathleen-fritz@schwebheim.de) wenden.

Für die Gemeinde Schwebheim

Volker Karb
1. Bürgermeister

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