AUSBAU DER B286 – Einstufung im neuen Bundesverkehrswegeplan

Vierstreifiger Ausbau der B286 zwischen Schwebheim und Schweinfurt: Einordnung des Projekts im neuen Bundesverkehrswegeplan und Möglichkeiten für Stellungnahmen

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat jüngst den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans vorgestellt. In diesem Zusammenhang ergibt sich folgende Nachrichtenlage zum geplanten Ausbau der B 286:

Wie auch verschiedenen Medienberichten schon entnommen werden konnte, ist der vierstreifige Ausbau der B286 zwischen Schwebheim und Schweinfurt dort nun nicht mehr in der Projektkategorie „Neue Vorhaben – Vordringlicher Bedarf“, sondern nur noch in der Kategorie „Neue Vorhaben – Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ enthalten.

(Ergänzende Hinweise zu den Bewertungskategorien:

Die Bewertung „Vordringlicher Bedarf“ heißt, dass das Projekt nach fachlicher Bewertung verkehrspolitisch sehr wichtig ist. Die Projekte mit dieser Bewertung sollen in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans bis 2030 umgesetzt oder mindestens begonnen werden.

„Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ heißt, dass das Projekt aus fachlicher Sicht verkehrspolitisch sinnvoll ist. Die Länder haben mit der Qualifikation „Planungsrecht“ die Möglichkeit, die Planungen bis zum sog. „Baurecht“ weiter voranzutreiben. Damit können vor Ort alle Weichen dafür gestellt werden, dass es – bei entsprechender Finanzlage – zum Bau kommt.)

Die Gemeinde Schwebheim weist darauf hin, dass auch Sie als Bürger die Möglichkeit haben, zu der Planung und der Rückstufung in der Bewertungskategorie direkt beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Stellungnahme abzugeben.

Der nun vorliegende Entwurf des Bundesverkehrswegeplans ist seit Montag, 21. März 2016 für insgesamt 6 Wochen öffentlich ausgelegt. Seit diesem Termin läuft auch ein sechswöchiges Beteiligungsverfahren, bei dem alle Interessierten die Möglichkeit haben, sich direkt beim zuständigen Bundesministerium zum Bundesverkehrswegeplan zu äußern. Teilnehmen können alle natürlichen und juristischen Personen.

Laut Bundesministerium endet das Konsultationsverfahren am 2. Mai 2016. Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingehen, bleiben unberücksichtigt.

 Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bietet das Ministerium zwei Wege an:

Entweder Sie nutzen direkt das Online-Formular des Bundesministeriums auf:

http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html

oder Sie senden Ihre schriftliche Stellungnahme per Post unter Angabe des Stichworts „BVWP 2030“ an die folgende Adresse:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Stichwort „BVWP 2030“
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Hierzu hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zudem auch eine Bewertung aller Straßenprojekte im Internet veröffentlicht, und zwar unter:

http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/PRINSEinsehen/prins-einsehen_node.html

Wenn Sie auch die Gemeindeverwaltung über Ihre Stellungnahme ans Ministerium informieren wollen, können Sie uns gerne direkt im Rathaus ansprechen oder uns eine Kopie als Email senden an gemeinde@schwebheim.de.

Für die Gemeinde Schwebheim
 
Dr. Volker Karb
1.Bürgermeister

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