B E K A N N T M A C H U N G – 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 gemäß § 2 (1) BauGB die 17. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Ziel der Planung ist die Änderung der bisher als Flächen für die Nutzungen Gärtnerei, Landwirtschaft und Lärmschutzwall ausgewiesenen Bereiche zu einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung öffentliche Infrastruktureinrichtungen wie etwa Feuerwehr und andere Gemeindeeinrichtungen, der Zweckbestimmung Gesundheitseinrichtungen sowie zu gemischten Bauflächen für Wohnen und weiteren Einrichtungen für die medizinische und pflegerische Versorgung und einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“. Die Funktion und Wirksamkeit des Lärmschutzwalls bleibt unberührt.
Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 824/1, 827/1, 828, 829 und 829/1. Es wird im Norden von der Staatsstraße 2277 und im Süden vom Baugebiet „Goldgrube Nord“ begrenzt. Östlich grenzen der Penny-Einkaufsmarkt sowie der REWE-Getränkemarkt an, im Westen wird das Gebiet von der Lärmschutzanlage zur Bundesstraße 286 begrenzt. Der genaue Umgriff des Planungsgebiets ist nachstehendem Lageplan zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Schwebheim, 07.01.2019
GEMEINDE SCHWEBHEIM
Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister