B E K A N N T M A C H U N G – 17. Änderung des Flächennutzungsplanes

17. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)-
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung zu unterrichten. Daher werden die Planunterlagen (Vorentwürfe) in der Zeit vom
11. März 2019 mit 25. März 2019
im Rathaus der Gemeinde Schwebheim, Kirchplatz 2, Zimmer 1, in 97525 Schwebheim, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.
Der Umgriff des Änderungsbereichs ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Er ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Schwebheim schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Schwebheim, 26.02.2019
GEMEINDE SCHWEBHEIM
gez. Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister