Beflaggung öffentlicher Gebäude am 17.6. und am 20.6.2021

Das Rathaus in Schwebheim wird am Donnerstag, den 17. Juni 2021 – Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR und am Sonntag den 20. Juni 2021 – zum Gedenktag aus Anlass des „Tages der Heimat“ und des nationalen „Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ beflaggt.

Zum 17. Juni: Im Juni 1953 protestierten ungefähr eine Million Menschen in der gesamten DDR gegen die Politik des Ulbricht-Regimes. Die Verschlechterung der Versorgungsanlage sowie politische Schikanen hatten massiven Unwillen in der Bevölkerung hervorgerufen. Nach rigorosen Erhöhungen der Arbeitsnormen begannen Bauarbeiter der Stalinallee am 16. Juni einen spontanen Streik, am folgenden Tag weitete sich der Protest zu einer landesweiten Volkserhebung aus.

Aus ursprünglich wirtschaftlichen Forderungen entwickelten sich rasch politische Parolen wie „Nieder mit der Regierung“ und „Freie Wahlen“. Die SED-Führung war der Lage nicht gewachsen. Sowjetische Panzer schlugen den Aufstand blutig nieder. Nach Schätzungen soll die gewaltsame Niederschlagung etwa 100 Todesopfer gefordert haben, mehr als 1500 Aufständische wurden zum Teil zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Westmächte griffen nicht ein – entgegen den Erwartungen vieler Bürgerinnen und Bürger in Ost und West. In der Bundesrepublik Deutschland war der 17. Juni 1953 jahrzehntelang der „Tag der deutschen Einheit“, in der DDR wurden die Aufstände als „konterrevolutionärer Putschversuch“ bezeichnet oder totgeschwiegen.

Zum 20. Juni:  Weltweit befinden sich mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Zwei Drittel dieser Menschen sind Binnenvertriebene. Rund 30 Prozent gelten als Flüchtlinge und fliehen meist aus Entwicklungsländern in ein Nachbarland.

Flucht und Vertreibung bedeuten unermessliches Leid für die Betroffenen. Dies wird uns in besonderer Weise durch die Flüchtlinge vor Augen geführt, die täglich in Europa Schutz und Frieden suchen.

Flucht und Vertreibung sind auch ein Teil unserer eigenen Geschichte. Millionen Deutsche mussten im 20. Jahrhundert aufgrund von Flucht, Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre angestammte Heimat verlassen. Hunderttausende Menschen kamen dabei ums Leben, wurden körperlich und seelisch verletzt oder verloren ihr Hab und Gut; gewachsene Kulturräume wurden zerstört. Die historische Aufarbeitung dieser Ereignisse und das Gedenken an die Opfer werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt.

Vor diesem Hintergrund wird auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 seit dem Jahr 2015 jährlich am 20. Juni der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ begangen und der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Der Gedenktag veranschaulicht, dass der Wille und die Kraft zu Versöhnung und Neuanfang sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt das Fundament bilden, auf dem Deutschland heute Menschen aus 190 Nationen eine Heimat bietet. Der eingeschlagene Weg der Aussöhnung mit unseren europäischen Nachbarn und der Einigung Europas wird fortgesetzt, um als verlässliche Partner gemeinsam Frieden und Freiheit zu wahren.

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung / protokoll-inland.de

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