Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Außenbereichssatzung Nr. 1 – Schloss

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31. März 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, die Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB beschlossen.

Die Außenbereichssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Die Planung hat zum Ziel, im Bereich der historischen Schlossanlage eine Wohnbebauung zu ermöglichen, und zwar

•      in den flächenmäßigen Abgrenzungen der historischen Bebauung und

•      hinsichtlich der Art und Gestaltung angelehnt an die Bebauung, in der historisch dort bereits früher schon eine Wohnnutzung vorhanden war. Dies schließt das ehemalige historische „Jägerhäuschen“ mit ein.

Spätere Nutzungen für kleine nichtstörende handwerkliche oder gewerbliche Betriebe sollen nach diesen baulichen Maßgaben und mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall ebenfalls möglich sein.

Der Lageplan des Bauamtes der Gemeinde Schwebheim mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe. beigefügter Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Außenbereichssatzung kann im Rathaus der Gemeinde Schwebheim, Zimmer 1, 97525 Schwebheim während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.schwebheim.de/rathaus-und-buergerservice/downloadverzeichnis – Bauleitplanung – eingesehen werden.

Schwebheim, 27.04.2022

Gemeinde Schwebheim – Dr. Volker Karb – 1. Bürgermeister

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