Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Einbeziehungssatzung Nr. 1 – Neue Gasse

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31. März 2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 289, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Die Einbeziehungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

Die Planung hat zum Ziel Wohnraum in Form eines Apartmenthauses mit sechs Wohneinheiten zu schaffen.

Der Lageplan des Bauamtes der Gemeinde Schwebheim mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Einbeziehungssatzung kann im Rathaus der Gemeinde Schwebheim, Zimmer 1, 97525 Schwebheim während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.schwebheim.de/rathaus-und-buergerservice/downloadverzeichnis – Bauleitplanung – eingesehen werden.

Schwebheim, 27.04.2022

Gemeinde Schwebheim – Dr. Volker Karb – 1. Bürgermeister

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