Bekanntmachung im Planfeststellungsverfahren – hier: Anbau Überholstreifen im Abschnitt 2 der B286 nördlich Unterspiesheim
Bekanntmachung:
Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesstraße B 286 Schweinfurt – Gerolzhofen – Enzlar (B 8);
Anbau Überholfahrstreifen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim (Abschnitt 540 Station 1,973 bis Abschnitt 560 Station 0,279)
Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie im Downlaod-Verzeichnis => Aktuelles als pfd-Datei zum Download oder direkt mit folgenden Link:
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG). Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) stehen in der Zeit vom 17.02.2021 bis einschließlich 16.03.2021 auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de) unter der Rubrik „Service“ > „Straßenrechtliche Planfeststellungen“ > „Aktuell laufende Verfahren“ > „Bundesstraße B 286: Anbau Überholfahrstreifen im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim“ zur Verfügung.