Bekanntmachung – Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schwebheim

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes -KAG- (BayRS 2024-1-l) erlässt die Gemeinde Schwebheim folgende

Satzung

zur 6. Änderung der Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
der
Gemeinde Schwebheim

§1 

1. Bei § 2 (Einleitungsgebühr) wird folgender Absatz 8 angefügt:

Wenn das Niederschlagswasser in ein gemeindliches Regenbecken, Erdbecken oder einen Flurgraben abgeleitet wird und nicht der Kläranlage zugeführt wird, wird auf Antrag und Prüfung durch die Gemeinde eine Ermäßigung von 50% der Einleitungsgebühr gewährt.

§2

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Schwebheim, 19.12.2018

Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister

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