Bekanntmachung über den Zusammentritt des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg

Nach Art. 8 GLKrWG, § 11 GLKrWO hat die Regierung von Unterfranken für die am 15.03.2020 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.

Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).

Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 13. Februar 2020, 18.00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs. 2 GLKrWO).

Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss am

Montag, den 17. Februar 2020, 10.00 Uhr

bei der Regierung von Unterfranken im Großen Sitzungssaal zusammentreten.

Die Sitzung ist öffentlich.

gez. Hofmann
Schwebheim, den 07.02.2020
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(Ort, Datum, Unterschrift Gemeindewahlleiter)

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