Gemeinde erwirbt Teile der Grünfläche des Schloss-Areals

Die Gemeinde Schwebheim hat am 24. Juni 2015 darüber informiert, dass sie sich mit der Eigentümerfamilie der Schlossanlage geeinigt hat, umfangreiche Teile der Grünanlagen rund um das Schwebheimer Schloss zu erwerben. Für den Erwerb liegt eine entsprechende Beschlusslage des Gemeinderats vor, die in den vergangenen Monaten jeweils in nicht-öffentlicher Sitzung ausgearbeitet wurde. Eine solche nicht-öffentliche Beratung ist bei Grundstücksgeschäften rechtlich generell vorgeschrieben. Die Gebäude im Innenbereich der Schloss-Anlage sind allesamt nicht Teil des Grunderwerbs, sondern verbleiben im Privateigentum.
Das erworbene Areal hat eine Gesamtfläche von knapp 20.400 Quadratmeter und schließt unter anderem große Teile der Streuobstwiesen nördlich und östlich des Schlosses ein, ebenso den Baumbestand entlang des Schlosswegs, Grünanlagen auf der Südseite und den Teich vor dem Feuerwehrhaus. Enthalten ist zudem auch die südöstliche Schlossscheune.
Der Kaufvertrag ist bereits notariell beurkundet. Der grundbuchmäßige Eigentumsübergang kann jedoch erst erfolgen, wenn noch eine Reihe notwendiger Vermessungsarbeiten durchgeführt sind.
Als Bewertungsgrundlage für die Preisfindung diente ein unabhängiges Wertgutachten des Landratsamts Schweinfurt, in dem die erworbenen Bereiche überwiegend wie ortsnahe Grünflächen im Außenbereich bewertet wurden.
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzungen stehen für große Teile der erworbenen Flächen denkmalfachliche Belange im Vordergrund. Eine bauliche Nutzung im Umgriff des Schlosses steht daher bis auf Weiteres nicht zur Diskussion. Vielmehr liegt auch der Gemeinde der Schutz des Gesamtensembles und der freie Blick auf das Schloss am Herzen. Für den südlichen Teil des Areals eröffnen sich durch den Grunderwerb jedoch in Verbindung mit den benachbarten gemeindlichen Liegenschaften verschiedene neue Handlungsoptionen.
Bürgermeister Dr. Volker Karb sagte hierzu: „Mit dem Erwerb dieser Flächen können wir an einer zentralen Stelle im alten Dorfkern einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unseres historischen Ortsbilds leisten. Zusätzlich tun sich gerade im südlichen Bereich entlang des Feuerwehrhauses, der Schlossscheunen und der ortsgeschichtlichen Sammlung für die Gemeinde nun auch neue Gestaltungsoptionen auf. Langfristig sind Angebote über größere Flächen im Ortskern für die Gemeinde ohnehin immer eine interessante Option. All dies waren auch die wesentlichen Aspekte bei den Beratungen im Gemeinderat.“
Der Dank des Bürgermeisters galt daher auch den Mitgliedern des Gremiums: „Der Rat hat die kulturellen Belange und die Frage nach den Nutzungsmöglichkeiten stets sehr sorgsam abgewogen und dabei auch strikt auf einen sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln geachtet. Am Ende ist auf Grundlage des neutralen Wertgutachtens aus meiner Sicht ein sehr guter und für alle Seiten fairer Abschluss herausgekommen.“
Für die Eigentümerfamilie führte Marcel Neubert federführend die Gespräche. Marcel Neubert sagte zum Verkauf: „Unsere Familie und die Gemeinde haben sich das letzte Jahr über sehr gut aufeinander zubewegt. Das Schloss ist seit über 500 Jahren in Familienhand. Unser Interesse ist, das Areal als Ganzes gemeinsam bestmöglich zu erhalten und zu entwickeln. Wir werden nun daran arbeiten, auch den Innenbereich nach und nach weiterzuentwickeln, um größere Teile zukünftig denkmalkonform wieder wohnwirtschaftlich nutzbar zu machen. Dabei hoffen wir auf eine ebenso gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde.“
Zum weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass an der erworbenen Scheune vor einer gemeindlichen Nutzung noch verschiedene Renovierungsarbeiten notwendig sind. Für die Eigentümer der inneren Schlossanlage wurde ein Geh- und Fahrtrecht aus Richtung der Neuen Gasse eingeräumt. Im Bereich entlang des Schlosswegs weisen verschiedene alte Bäume einen erheblichen Pflegebedarf auf. Wenn der Baumbestand, der an dieser Stelle sicherlich auch für das Gesamtbild prägend ist, möglichst unverändert erhalten bleiben soll, kann der Bereich daher aus Verkehrssicherungsgründen zunächst nicht ohne Weiteres für den allgemeinen Fußgängerverkehr freigegeben werden.
All diese Aspekte hat der Gemeinderat in seine Überlegungen zum Grundstückserwerb ausgewogen einfließen lassen.
Im südlichen Teilbereich gehen die ersten Überlegungen dahin, den Umgriff um den Teich, den Feuerwehrvorplatz und die Schlossscheunen mittel- bis langfristig neu zu gestalten. Ziel sollte es dabei sein, eine ortsgestalterische Aufwertung mit einer praktischen Nutzung des Bereichs, etwa durch die Feuerwehr, zweckmäßig in Einklang zu bringen. Für Vorschläge aus der Bevölkerung, wie dies konkret aussehen könnte, sind Gemeinderat und Verwaltung offen. Eine entsprechende Bürgerbeteiligung ist erwünscht. Bevor solche Überlegungen etwa im Rahmen einer Bürgerversammlung vor Ort besprochen werden können, sind aber zunächst noch einige Arbeitsschritte nötig. So sind als nächstes in jedem Fall die Vermessungsarbeiten durchzuführen, die Vermessungsergebnisse einvernehmlich anzuerkennen, der grundbuchmäßige Eigentumsübergang zu vollziehen und anschließend an verschiedensten Stellen auf dem Areal die nötigen Pflege- und Verkehrssicherungsarbeiten durchzuführen.
Hintergrundinformationen zur Schlossanlage und den Schlossscheunen – Die ursprüngliche Anlage des Schwebheimer Wasserschlosses wurde um 1440 von Balthasar von Wenkheim erbaut. 1513 kaufte es Wilhelm von Bibra mit der dazugehörenden Domäne. Im Bauernkrieg wurde das Schloss im Jahr 1525 in großen Teilen zerstört, doch schon im Jahr darauf begann der Wiederaufbau. Wesentliche Teile wie z.B. die Treppentürme mit Übergang, die Tore, der Wirtschaftshof mit Verwalterhaus und die Schlossscheunen mit den Ställen baute Heinrich von Bibra in den Jahren 1575-1600 neu. Über den Wassergraben führte im Süden eine Zugbrücke.
Die einzelnen Gebäude der historischen Schlossanlage sind heute unterschiedlich gut erhalten. Teile der Schlossanlage wurden im 2. Weltkrieg zerstört. Doch auch der Zahn der Zeit hat über die Jahrzehnte an der Substanz genagt. An der Nordkemenate wurden Mitte der 1990er Jahre mit umfangreichen öffentlichen Fördermitteln Maßnahmen zur Bestandssicherung durchgeführt. 2001 führte die Eigentümerfamilie weitreichende Restaurationsarbeiten im Inneren durch. Vom „Hirschkopf“, dem ehemaligen Gesindeteil im Osten der Schlossanlage, sind dagegen nur noch die Grundmauern gut erkennbar erhalten. Der historische Teil der Südkemenate und dessen Anbau sind renovierungsbedürftig, bieten aber Entwicklungspotential.
Die Gebäude der inneren Schlossanlage sind allesamt nicht Teil des aktuellen Grunderwerbs durch die Gemeinde, sondern bleiben weiterhin im Privateigentum. Bis heute ist das Schloss jedoch ein wichtiges kulturelles Erbe und Wahrzeichen der Gemeinde im historischen Ortskern.
Die Schloss-Scheunen, von denen die südöstliche Teil des aktuellen Grunderwerbs ist, gehörten früher zu den Ökonomie-Gebäuden des Schlosses derer von Bibra. Sie wurden zusammen mit fünf anderen Scheunen um 1578 von Heinrich von Bibra erbaut. Durch Blitzeinschläge sind sie in den Jahren 1629 und 1837 zweimal zerstört worden und auch bei Fliegerangriffen während des Zweiten Weltkrieges wurden sie 1944 schwer beschädigt. Im Rahmen der Flurbereinigung erwarb die Gemeinde 1985 die beiden westlichen Scheunen. Die erste wurde abgebrochen und als Feuerwehrhaus neu aufgebaut. Der angrenzende Scheunen-Bereich wurde zur Heimat der ortgeschichtlichen Sammlung, die der Ortsgeschichtliche Arbeitskreis regelmäßig pflegt und mit viel Liebe zum Detail stetig weiterentwickelt.