Häckseln von Gartenabfällen

Vom Landkreis Schweinfurt wird im Rahmen seines integrierten Abfallentsorgungskonzeptes, zur Zerkleinerung von holzigen Gartenabfällen, der Gemeinde Schwebheim der Großhäcksler kostenlos zur Verfügung gestellt.
Gartenbesitzer haben die Möglichkeit, holzige Gartenabfälle, die zum Häckseln geeignet sind, wie Sträucher, Hecken, Äste und Zweige
jeweils mittwochs , von 15.30 bis 16.30 Uhr
und
samstags, von 14.00 bis 15.30 Uhr
unter Aufsicht kostenlos (ohne Mengenbegrenzung) bei der gemeindlichen Kompostanlage (Grettstadter Weg) anzuliefern. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe (wie z. B. Steine, Gras, Boden, Metallteile, Mist, Kunststoffabfälle usw.) eingebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Grün- und Gartenabfälle mit einem maximalen Durchmesser von 15 cm angenommen werden dürfen.
Das gehäckselte Material ist zur Wiederverwertung bestimmt. Die gehäckselten Abfälle eignen sich zum Kompostieren bzw. zum Mulchen von Baumscheiben und Hecken. Auch als Belag für Gartenwege eignet sich das Häckselgut ausgezeichnet.
Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle auf den Grundstücken, auf denen sie anfallen, abzulagern und nach Möglichkeit durch Kompostierung bzw. über die BIO-TONNE, allerdings gegen Verwiegegebühr, zu beseitigen sind.
Ihre Gemeindeverwaltung