Haushaltssatzung der Gemeinde Schwebheim (Landkreis Schweinfurt) für das Haushaltsjahr 2021

  1. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
  2. Die Satzung wird gem. Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.
  3. Der Haushaltsplan liegt nach Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer 11, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.

Schwebheim, 21.06.2021

GEMEINDE SCHWEBHEIM

Dr. Volker Karb -1. Bürgermeister

HAUSHALTSSATZUNG

der

GEMEINDE SCHWEBHEIM

(Landkreis Schweinfurt)

für das

HAUSHALTSJAHR 2021

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schwebheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt in den

EINNAHMEN und AUSGABEN auf                                  9.024.750,00 €

und im Vermögenshaushalt in den

EINNAHMEN und AUSGABEN auf                                  6.971.200,00 €
festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) – 310 v.H.

b) für die Grundstücke (B) – 310 v.H.

2. GEWERBESTEUER                                                      

– 380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.

97525 Schwebheim, 21.06.2021

GEMEINDE SCHWEBHEIM

Dr. Volker Karb – 1. Bürgermeister

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