Haushaltssatzung der Gemeinde Schwebheim (Landkreis Schweinfurt) für das Haushaltsjahr 2021

- Die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
- Die Satzung wird gem. Art. 26 Abs. 2 GO amtlich bekannt gemacht.
- Der Haushaltsplan liegt nach Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer 11, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.
Schwebheim, 21.06.2021
GEMEINDE SCHWEBHEIM
Dr. Volker Karb -1. Bürgermeister
HAUSHALTSSATZUNG
der
GEMEINDE SCHWEBHEIM
(Landkreis Schweinfurt)
für das
HAUSHALTSJAHR 2021
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Schwebheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird im Verwaltungshaushalt in den
EINNAHMEN und AUSGABEN auf 9.024.750,00 €
und im Vermögenshaushalt in den
EINNAHMEN und AUSGABEN auf 6.971.200,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) – 310 v.H.
b) für die Grundstücke (B) – 310 v.H.
2. GEWERBESTEUER
– 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2021 in Kraft.
97525 Schwebheim, 21.06.2021
GEMEINDE SCHWEBHEIM
Dr. Volker Karb – 1. Bürgermeister