Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung „Unterer Unkenbach“ (Landkreis Schweinfurt) für das Haushaltsjahr 2020

1. Die von der Verbandsversammlung am 29.04.2020 erlassene Haushaltssatzung für das Jahr 2020 hat das Landratsamt Schweinfurt mit Schreiben vom 03.06.2020 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine nach Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V.m. Art. 67 und Art. 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2. Die Haushaltsatzung wird gemäß Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i.V. mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen ab dem Tag nach dieser Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus von Schwebheim, Zimmer 11, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit.

Schwebheim, 18. Juni 2020

Zweckverband Abwasserbeseitigung
„Unterer Unkenbach“

Martin Weth
Verbandsvorsitzender

 

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