Information der Gemeinde
Gemeinde gibt in Kooperation mit dem Diakonischen Werk Schweinfurt Absichtserklärung für die Einrichtung einer Begegnungsstätte mit angebundener Sozialarbeit nach dem „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ ab.
Bei positiver Rückmeldung durch das zuständige Bundesministerium wäre eine Bewerbung um staatliche Fördermittel von jährlich 30.000 Euro möglich.
Die Gemeinde informiert, dass sie gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Schweinfurt e.V. als möglichem Träger eine Absichtserklärung bei der Regierung eingereicht hat, um die Chance zu eröffnen, sich gemeinsam für ein aktuelles Bundesprogramm zur Förderung von Begegnungsstätten mit angebundener Sozialarbeit (sogenannte „Mehrgenerationenhäuser“) zu bewerben.
Im Sommer dieses Jahres startete die zweistufige Bewerbungsphase für das Förderprogramm zur Unterstützung solcher Einrichtungen, das im Fall einer Förderzusage schon zum 1.1.2017 anlaufen könnte.
Die Absichtserklärung ist die erste Stufe und damit gewissermaßen der Einstieg in das Bewerbungsverfahren. Nur im Falle einer positiven Rückmeldung seitens der Förderstelle kann der zweite Schritt folgen, der konkretere Antragsunterlagen umfassen würde. Bei negativer Rückmeldung kommt das Projekt nicht zustande. Die Rückmeldung durch das zuständige Ministerium wird im Verlauf des Monats September erwartet.
Hintergrund:
Sogenannte „Mehrgenerationenhäuser“ verstehen sich als zentrale Begegnungsorte, die Raum für gemeinsame Aktivitäten und ein gelebtes nachbarschaftliches Miteinander anbieten wollen. Es geht also nicht – wie landläufig oft irrtümlich vermutet wird – um „Wohnen der Generationen unter einem Dach“. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Gedanke, einen Treffpunkt für gemeinschaftliche Angebote zu schaffen, der allen offensteht.
Der Begriff „Mehrgenerationenhaus“ leitet sich davon ab, dass sich der Gedanke, den Zusammenhalt zwischen den Menschen zu stärken, ursprünglich vor allem auf das Miteinander der Generationen bezog. Heute sind die möglichen Handlungsfelder aber vielschichtiger. Nach der heutigen Konzeption stehen die Einrichtungen allen Menschen vor Ort unabhängig von Alter oder Herkunft offen. Der „Offene Treff“ kann z. B. auch als Bistro oder Café gestaltet sein. Hier begegnen sich Menschen, kommen miteinander ins Gespräch und knüpfen Kontakte.
Darüber hinaus können hier mit Hilfe von geschulten Mitarbeitern oder Referenten zusätzliche Leistungen angeboten werden, zum Beispiel konkrete Beratungen für bestimmte Lebenslagen oder Dienstleistungen im Bereich der allgemeinen oder spezialisierten Sozialarbeit. Die Möglichkeiten, wie sich dies entsprechend dem Bedarf vor Ort entwickeln kann, sind vielfältig. Verschiedene Ansätze zum Umgang mit dem demografischen Wandel können ebenso dazugehören wie zum Beispiel Lern- und Kreativangebote für Kinder und Jugendliche, Weiterbildungskurse für den (Wieder-) Einstieg in den Beruf, Betreuungs- und Unterstützungsangebote für pflegebedürftige oder demenzkranke Menschen und deren betreuende Angehörige oder auch Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten und vieles mehr.
In Schwebheim finden sich in durchaus umfangreicher Form schon viele ähnliche ehrenamtliche Angebote von sehr engagierten Bürgerinnen und Bürgern. In Zusammenarbeit von Gemeinde, Kirchen und Ehrenamt sind etwa in Form der Bürgerhilfe oder den lokalen Arbeits- und Helferkreisen, viele Leistungen aus dem Bereich der Nachbarschaftshilfe schon sehr reichhaltig umgesetzt.
Daher ist folgendes wichtig: Ein zusätzliches Angebot wäre zu den bestehenden Angeboten in jedem Fall als Ergänzung und nicht als Wettbewerb oder Parallelstruktur zu verstehen. Dort, wo die ehrenamtlichen Möglichkeiten personell oder organisatorisch an ihre Grenzen stoßen, kann das Mehrgenerationenhaus unterstützen. Die Idee ist, die bestehenden Angebote fachlich und organisatorisch weiter zu entwickeln und zu koordinieren, zu vernetzten und mit professioneller Fachberatung zu bereichern.
Nicht zuletzt durch den positiven Eindruck, der von der Gemeinde mit der etablierten Bürgerhilfe und dem Helferkreis Asyl ausgeht, ist das Diakonische Werk auch ins Gespräch mit der Gemeinde gekommen, sich gemeinsam um eine solche Begegnungsstätte mit angebundenem Angebot für ehrenamtliche wie auch fachkundige Sozialarbeit in Schwebheim zu bemühen.
Als Möglichkeit für die räumliche Unterbringung einer solchen Einrichtung wurden zunächst Teile des Anwesen „Goldenes Lamm“ erwogen. Da dort bis zuletzt gleichzeitig die Grundsatzüberlegungen für den Verkauf von Teilflächen an die „Bürgerinitiative zur Erhaltung der Schwebheimer Wirtshauskultur“ reiften, wurde das Thema im Hinblick auf die diesbezüglichen schwebenden Grundstücksangelegenheiten im Gemeinderat zunächst in nicht-öffentlicher Sitzung beraten. Mit der nun veröffentlichten Beschlusslage zum Gasthaus (siehe vorangegangene Mitteilung der Gemeinde) fällt der Grund für eine vertrauliche Behandlung weg.
Am Goldenen Lamm sollen die weiteren Planungen im Fall einer positiven Rückmeldung seitens der Förderstelle in jedem Fall im Einklang mit dem Konzept zur Gastwirtschaft reifen und diesem keinesfalls zuwiderlaufen. Da die Gemeinde der Bürgerinitiative für die Umsetzung ihres Gasthaus-Konzepts möglichst viel Flexibilität einräumen will, wurde daher mit dem Diakonischen Werk vereinbart, im positiven Fall den Start der Einrichtung „Mehrgenerationenhaus“ zunächst in den vorderen Gasträumen des Bürgerhauses zu beantragen. Wenn am Anwesen „Goldenes Lamm“ im nächsten Jahr Planungssicherheit hinsichtlich des Gasthaus-Konzepts besteht, ist eine örtliche Verlagerung möglich. Bauliche Überlegungen hierzu würden dann allerdings in jedem Fall noch eine entsprechende Beratung und Beschlussfindung im Gemeinderat erfordern. Insofern haben diese Überlegungen aktuell noch eher visionären und keinen verbindlichen Charakter.
Auch am Bürgerhaus gilt dabei: Die Nutzung der Räume für solch ein gefördertes Projekt wäre als Ergänzung und nicht als Konkurrenz zur aktuellen Nutzung zu sehen. Die bisherigen Nutzungen etwa durch Arbeitsgruppen, die Vereine, den Asylhelferkreis usw. würde nicht eingeschränkt werden. Im Gegenteil: Der Grundgedanke ist es ja gerade, diese Aktivitäten zu fördern, zu vernetzen und sie in den freien Zeiten mit passenden Zusatzangeboten noch zu bereichern.
Fördermodalitäten des „Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus“:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet das neue Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern am 1. Januar 2017. Damit wird ein bis Ende 2016 laufendes Aktionsprogramm „Mehrgenerationenhäuser II“ in eine weitere Förderung überführt. Das neue Programm soll zunächst bis 2020 laufen.
Die Gesamtfördersumme je Einrichtung beträgt für Sach- und Personalkosten jährlich 40.000 Euro, davon aus einem Bundeszuschuss 30.000 Euro und aus einem obligatorischen Kofinanzierungsanteil von Kommune, Landkreis oder Land 10.000 Euro.
Im neuen Förderprogramm sollen zwar zunächst die bisherigen Standorte möglichst erhalten werden. Bewerbungen für eine Teilnahme am neuen Programm sind aber auch für neue Standorte möglich und erwünscht.
Über eine Förderung wird in einem zweistufigen Verfahren entschieden, das folgendes umfasst: (1) Ein Interessenbekundungsverfahren und (2) der darauf folgenden Antragstellung.
Die Gemeinde hat bereits den ersten Schritt gemacht, der zunächst den Charakter einer Absichtserklärung hat. Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens trifft das „Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Ländern eine Auswahlentscheidung. Voraussichtlich noch im September 2016 werden die Aufforderungen zur verbindlichen Antragstellung und die Absageschreiben versandt. Hier erfährt die Gemeinde, ob sie vom Bundesministerium die Gelegenheit erhält, die nächsten Schritte zu gehen.
Im positiven Fall muss die eigentliche Antragstellung bis zum 31. Oktober 2016 erfolgen, dann auch inklusive der verbindlichen Zusage über die kommunale Kofinanzierung und einer beschlussmäßigen Zusage, das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen einzubinden. Das „Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ prüft dann im Auftrag des BMFSFJ die Anträge.
Für die Gemeinde Schwebheim
Dr. Volker Karb
Bürgermeister