Information zum Tragen von Mund- und Nasenschutz

Aktuell gilt: Das Tragen von Mund- und Nasenschutz („Gesichtsmaske“ oder „Community-Maske“) ist in bestimmten öffentlichen Bereichen erwünscht, aber noch nicht rechtlich verpflichtend vorgeschrieben.
Eine striktere Verpflichtung hierzu ist in Bayern jedoch bereits angekündigt. Ab nächster Woche soll das Tragen von Gesichtsmasken im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf in allen geöffneten Läden – also auch in den Lebensmittelgeschäften und Sortimenten des täglichen Bedarfs, die zu keinem Zeitpunkt geschlossen hatten – obligatorisch werden.
Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung wird das Gesundheitsministerium voraussichtlich im Laufe dieser Woche erlassen.
Nachfolgend auch die Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020 mit der MNS-Pflicht in Geschäften und ÖPNV ab dem 7. Lebensjahr:
Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020 112.04 KB 12 downloads
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