Informationen zum Bayerischen Landespflegegeld

Mit dem neuen Landespflegegeld des Freistaates Bayern in Höhe von jährlich 1.000 € soll insbesondere die Selbstbestimmung Pflegebedürftiger gestärkt werden.

Für die Beantragung des Landespflegegeldes müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
• es muss mindestens der Pflegegrad 2 zuerkannt worden sein
und
• der erste Wohnsitz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern liegen.

Für die Antragstellung sind laut Ministerium neben dem Antragsformular nur eine Kopie des Personalausweises sowie eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse notwendig. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist zusammen mit den beiden Anlagen per Post an die Landespflegegeldstelle, 81050 München zu senden.
Anträge können seit dem 08. Mai 2018 bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden.

Das Landespflegegeld soll ab September 2018 ausgezahlt werden und steht ohne jegliche Vorgaben dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung.

Weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download finden Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de.
Antragsformulare gibt es auch beim Finanzamt, im Landratsamt Schweinfurt an der Information und beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Würzburg.

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