V O R A N Z E I G E – S T E U E R T E R M I N

Am 15. August 2021 ist die 3. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Straßenreinigungsgebühren
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.
Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.
gez. Cimander
– Kassenverwalterin –