Neue Regelungen für den Besucherverkehr im Landratsamt

Medizinische Gesichtsmaske für Besucherinnen und Besucher ausreichend

Landkreis Schweinfurt. Im Zuge der allgemeinen Lockerungsschritte besteht ab sofort für Besucherinnen und Besucher im Landratsamt Schweinfurt die Möglichkeit, anstelle einer FFP2-Maske eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Weiterhin wird auf das Abstandsgebot zu weiteren Personen hingewiesen.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Infektionsfälle im Landratsamt zu vermeiden und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs des Landratsamts als Behörde mit Aufgaben der Daseinsvorsorge und als Teil der kritischen Infrastruktur sicherzustellen.

Eine persönliche Vorsprache in allen Bereichen des Landratsamtes ist bis auf Weiteres weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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