Neue Richtlinien in Bezug auf Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen in der Tagespresse

Bis jetzt wurden Alters- (70. Geburtstag, 75. usw.) und Ehejubiläen (Goldene Hochzeit usw.) im Schweinfurter Tagblatt veröffentlicht.
Jetzt erreichte uns von der Main-Post GmbH, Würzburg folgendes Schreiben:

„ Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSVO) können wir ab sofort keine runden Geburtstage und Hochzeitsjubiläen mehr auf unserer Serviceseite veröffentlichen, wenn uns die Daten dafür auf allgemeinen Listen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall haben wir keinen Nachweis, dass zum Beispiel ein Jubilar mit der Veröffentlichung seines Namens und seines Geburtstagstermins einverstanden ist.
Wer seinen runden Geburtstag oder sein Hochzeitsjubiläum gerne in der Zeitung veröffentlicht sehen möchte, muss uns ab sofort eine Mail mit Angabe seiner Anschrift und Telefonnummer schreiben, da wir eine schriftliche Unterlage als Basis für die Veröffentlichung benötigen.
Wir prüfen derzeit, ob wir ein entsprechendes Formular auf mainpost.de stellen, dass dann auch allen formalen Anforderungen der DSGVO entspricht.
Wir bitten Sie, die Information so an Personen weiterzugeben, die bei Ihnen wegen fehlender Veröffentlichung nachfragen.
Besten Dank.

Mit freundlichem Gruß
Schweinfurter Tagblatt
Redaktion „

Anmerkung der Gemeinde
Glückwünsche können persönlich bzw. schriftlich beim
Schweinfurter Tagblatt
Geschäftsstelle / Redaktion
Schultesstr. 19 a
97421 Schweinfurt

bzw. per Email : red.schweinfurt@mainpost.de

eingereicht werden.

Ihre Gemeindeverwaltung

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