Nutzungsregelungen an den Urnenmauern

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Grabnutzungsberechtigte und Angehörige,

die Gemeinde weist auf die gültigen Nutzungsregelungen an den Urnenmauern hin, die vom Gemeinderat beschlossen sind, in der Friedhofsatzung festgesetzt sind und auch in den Vereinbarungen zur Grabnutzung allen Nutzungsberechtigten übergeben wurden.

Die Urnenmauern sollen demnach schlicht und naturnah bleiben und insbesondere dürfen keine Figuren oder andere Schmuckgegenstände an den Mauern abgestellt werden. Erlaubt sind am Boden im Bereich der Pflasterzeile bzw. der Natursteinplatte Grabschmuck, Lichter und kleiner Blumenschmuck in Schalen (an der Urnenwelle mit einem Durchmesser von maximal 20 cm).

Die Gemeinde bittet nachdrücklich, alle anderen Gegenstände zu entfernen, und zwar bis spätestens 24. Mai 2023. Danach wird die Gemeinde alle verbliebenen Gegenstände, die gegen diese Regelungen verstoßen, wegräumen. Die Gegenstände werden dann als Fundsachen bewertet und behandelt, d.h. sie werden grundsätzlich für ein halbes Jahr von der Gemeinde verwahrt und können während dieser Zeit im Fundamt im Rathaus abgeholt werden.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung, alleine schon aus Rücksichtnahme auf andere Grabnutzungsberechtigte, die sich an die Regelungen halten, sich auf die Regelung verlassen und sich genau aufgrund dieser Regelung für einen Platz in diesem Bereich entschieden haben.

Gemeindeverwaltung, Friedhofsamt

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