Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rückbau des KKW Grafenrheinfeld
Zum geplanten Rückbau des Kernkraftwerk Grafenrheinfelds hat die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen.
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV sind dazu derzeit folgende Unterlagen ausgelegt:
– der Antrag „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage (KKG-GEN-2014-01)“ vom 28.03.2014
– der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG)“ vom Mai 2016
– die Umweltverträglichkeitsuntersuchung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Abbau“ vom Mai 2016
– die Kurzbeschreibung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Abbau“ vom Mai 2016
Die Auslegung der vorgenannten Unterlagen zur öffentlichen Einsicht erfolgt vom 27.05.2016 bis 27.07.2016 bei folgenden Stellen:
– Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, montags bis donnerstags, 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags 8:00 bis 12:00 Uhr,
– Gemeindeverwaltung Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrheinfeld, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, montags bis freitags 7:15 bis 12:00 Uhr, dienstags 15:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags 15:00 bis 17:15 Uhr
– Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, 2. Stock, Raum 276, montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 14:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr .
Darüber hinaus sind die vorgenannten Unterlagen im Internet verfügbar unter:
http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm
Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist (vom 27.05.2016 bis 27.07.2016) schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der vorgenannten Stellen zu erheben.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist (vom 27.05.2016 bis 27.07.2016) werden für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.