Schwebheimer Kompostanlage: Verlängerung der Öffnungszeiten bis 23. Mai 2020

Die Gemeinde Schwebheim hat ihren gemeindlichen Kompostplatz für Grünschnitt und Gartenabfälle auf Grundlage der von der Bayerischen Staatsregierung am 16. April 2020 verkündeten Lockerungen ab Montag, 20. April 2020 geöffnet.

Da einiges an Nachholbedarf besteht und es sinnvoll erscheint, den Verkehr am Kompostplatz über längere Zeiträume zu strecken, um Kontakte vor Ort dort weiterhin zu minimieren, ist die Kompostanlage weiterhin, d. h. bis einschließlich Samstag, 23. Mai 2020 länger geöffnet als üblich, und zwar konkret:

  • montags bis freitags jeweils von 15 bis 18 Uhr
  • samstags von 13 Uhr bis 18 Uhr
  • sonntags geschlossen

Zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern werden besondere rechtliche Sicherheitsvorgaben umgesetzt.

So findet z. B. eine Einfahrtsbeschränkung statt. Danach dürfen sich maximal drei anliefernde Fahrzeuge gleichzeitig auf der Kompostanlage aufhalten. Dadurch kann es ggf. zu Wartezeiten kommen. Die Gemeinde Schwebheim bittet ihre Bürger diesbezüglich um Verständnis.

Um den Überblick zu bewahren, bezieht sich die Öffnung zunächst nur auf die Anlieferung von Grünschnitt und Gartenabfällen.

Aus den virologisch begründeten allgemeinen Verhaltensgrundsätzen und den nach wie vor geltenden Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten am Kompostplatz deshalb nachfolgende Maßgaben:

  • Bei einem Gang zur Kompostanlage gilt es zu überlegen, ob der Gang wirklich notwendig ist oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann.
  • Kommen Sie bitte möglichst alleine zum Kompostplatz.
  • Begrenzen Sie die Zeit, die Sie am Kompostplatz verbringen, auf das absolut notwendige Minimum: Anfahren – an der richtigen Stelle abladen – weiterfahren.
  • Vermeiden Sie in jedem Fall auch am Kompostplatz Gruppenbildungen, auch nicht in Form kleinerer spontaner Gesprächsgrüppchen.
  • Bitte halten Sie in jedem Fall die Hygiene- und Abstandsregeln ein (Hier gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Kunden und dem Personal).
  • Es wird gebeten, eine Mund-Nasen-Maske (sog. Community-Maske) zu tragen.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. Im Falle einer erneuten Verschärfung der Rechtsgrundlagen behält sich die Gemeindeverwaltung vor, den Kompostplatz sofort wieder zu schließen.

Wenn wir alle gemeinsam gut und gesund durch dieses Jahr kommen und dann anschließend feststellen, dass im Rückblick das schlimmste Problem in Schwebheim war, dass die Gärten im Frühjahr 2020 einige Wochen lang nicht ordentlich aufgeräumt waren, haben wir Vieles richtig gemacht!

Für die Gemeindeverwaltung

Volker Karb
1. Bürgermeister

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