Stadt und Landkreis Schweinfurt: Impfzentrum bietet nun auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren an

Wöchentliche Kinderimpfnachmittage ab 22. Dezember mittwochs in Schweinfurt und ab 23. Dezember donnerstags in Gerolzhofen. Impfungen werden in der Regel von Kinderärzten durchgeführt.

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Seit Freitag, 26. November 2021 ist der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer für Impfungen bei 5 – 11-Jährigen von der EU-Kommission zugelassen – jetzt kann er auch verimpft werden, denn die Auslieferung ist erfolgt. Im Impfzentrum Schweinfurt und in der Impfstelle Gerolzhofen werden hierfür wöchentlich folgende Kinderimpfnachmittage angeboten:

In Schweinfurt (Volksfestplatz) ab dem 22. Dezember immer mittwochs von 15 bis 19 Uhr.
In Gerolzhofen (Stadthalle) ab dem 23. Dezember immer donnerstags von 15 bis 19 Uhr.


Terminvereinbarung notwendig – bitte möglichst online

Auch für die Kinderimpfnachmittage ist es zwingend notwendig, dass vorab ein Termin vereinbart wird. Dies ist sowohl für Schweinfurt als auch für Gerolzhofen über folgenden Link möglich:
www.doctolib.de/klinik/schweinfurt/corona-impfzentrum-schweinfurt

Wichtig: Impftermine für Kinder von 5 bis 11 Jahren müssen über die besonderen Buchungsoptionen für Kinderimpfungen erfolgen. Wegen des speziellen Impfstoffs ist ansonsten keine Impfung sichergestellt.

Zwar steht zusätzlich die Telefonhotline 0800 8772834 von Montag bis Freitag, zwischen 8 und 12 Uhr, ergänzend zur Verfügung, es wird jedoch ausdrücklich darum gebeten, diese Hotline nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung besteht.

Wichtige Hinweise

Die Ständige Impfkommission (STIKO) aktualisierte ihre COVID-19-Impfempfehlung am 9. Dezember 2021 und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden. Entsprechend der STIKO-Empfehlung verfährt auch das Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt. Bei Kindern von 5 – 11 Jahren ohne Vorerkrankungen wird der individuelle Wunsch nach der Impfung dokumentiert.

Vor der Impfung prüft der Impfarzt, in Absprache mit einem gesetzlichen Vertreter, ob eine Impfung angebracht ist und keine medizinischen Gründe bestehen, die gegen eine Impfung sprechen. So muss bei der Impfung einer Person zwischen 5 und 11 Jahren mindestens ein Elternteil, der sich ausweisen kann, bei der Impfaufklärung anwesend sein. Zusätzlich müssen alle Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterschreiben, die ebenfalls zum Impftermin mitgebracht werden muss.

Zum Impftermin muss der Impfpass des Kindes und ein aktuelles Ausweisdokument (Kinderausweis, Schülerausweis, Reisepass oder Personalausweis) mitgebracht werden. Auch der/die Erziehungsberechtigte muss sich anhand eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Führerschein) identifizieren lassen können.

Impfstoff und Zweitimpfung

Verimpft wird ausschließlich der Kinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer. Er unterscheidet sich in Dosierung, Konzentration und Handhabung von dem Impfstoff, der ab 12 Jahren eingesetzt wird. Im Abstand von 3 bis 6 Wochen nach der ersten Impfung ist entsprechend der STIKO-Empfehlung eine Zweitimpfung erforderlich.

Informationen zur Kinderimpfung, Terminvereinbarung und die nötigen Dokumente stehen unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder unter www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung.

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