Stadt und Landkreis Schweinfurt: Viertimpfungen gestartet

Ab sofort bietet das gemeinsame Impfzentrum unter anderem für
Personen ab 70 Jahren sowie für medizinisches Fachpersonal die zweite
Auffrischungsimpfung („Viertimpfung“) an
Schweinfurt Stadt und Landkreis. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine Empfehlung
zur zweiten Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete Personengruppen
gegeben. Diese vierte Impfung wird für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohnern
bzw. Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie
Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen.
Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt bietet diese zweite
Auffrischungsimpfung ab sofort bei allen Impfangeboten an.
Ohne Termin ist das für Personen ab 12 Jahren im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz und in den
Impfstellen in Gerolzhofen und Werneck sowie bei den mobilen Impfangeboten möglich.
Termine werden nur noch im Impfladen in der Stadtgalerie sowie für alle Kinder zwischen 5 und 11
Jahren – unabhängig vom Standort, an dem diese durchgeführt wird – benötigt.
Die Terminvergabe für die Stadtgalerie und für die Kinderimpfungen ist weiterhin online über
folgenden Link möglich: www.doctolib.de/klinik/schweinfurt/corona-impfzentrumschweinfurt.
Alternativ steht montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr auch die Hotline 0800-8772834 der
Firma 21Dx GmbH, die das Impfzentrum im Auftrag von Stadt und Landratsamt Schweinfurt
betreibt, für die Terminvereinbarung zur Verfügung.
Wichtig: Eine zweite Auffrischungsimpfung bzw. eine Viertimpfung soll bei gesundheitlich
gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der Drittimpfung (Booster) mit einem
mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die
zweite Auffrischungsimpfung frühestens 6 Monate nach der Drittimpfung erhalten.
Personen, die nach der Drittimpfung bzw. ersten Auffrischungsimpfung eine Coronainfektion
durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Personen, die nach der Drittimpfung bzw. ersten Auffrischungsimpfung eine Coronainfektion
durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.
Laut STIKO zeigen aktuelle Daten, dass der Schutz nach der ersten Auffrischungsimpfung
(„Boosterimpfung“), gegen Infektionen mit der momentan vorherrschenden Omikron-Variante
innerhalb weniger Monate abnimmt. Dies ist insbesondere für Menschen ab 70 Jahren und für
Personen mit Immunschwäche bedeutsam. Sie seien nach Angaben der STIKO einem hohen Risiko
für einen schweren Verlauf nach einer Infektion ausgesetzt.
Durch eine zweite Auffrischungsimpfung werde der Schutz verbessert und schwere
Erkrankungen bei gefährdeten Personen verhindert.
Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen soll individuell besser geschützt
werden, da es sich leichter anstecken kann. Ein weiteres Ziel ist dabei die Aufrechterhaltung der
medizinischen und pflegerischen Versorgung durch Verringerung von Isolation und
Quarantänemaßnahmen.
Vor diesem Hintergrund rufen Stadt und Landratsamt alle Personen der genannten
Zielgruppe auf, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen und den Impfschutz zu
optimieren.
Weiterführende Informationen zur Corona-Schutzimpfung sowie alle Impfstellen im Überblick sind
nachzulesen unter www.schweinfurt.de/sofortimpfung oder unter www.landkreisschweinfurt.
de/sofortimpfung.