Steuertermin

Am 15. November 2021 ist die 4. Rate für folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
- Grundsteuer A und B;
- Gewerbesteuer;
- Straßenreinigungsgebühren;
Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren und gemäß § 240 Abgabenordnung Säumniszuschläge berechnet werden.
Falls Sie eine Einzugsermächtigung für diese Steuern und Abgaben erteilt haben, nehmen Sie bitte keine Überweisung vor.
gez. Cimander – Kassenverwalterin –