Stilllegungs- und Rückbauverfahren Kernkraftwerk Grafenrheinfeld

Fünf Gemeinden der Allianz Schweinfurter Mainbogen beauftragen anwaltliche Begleitung – Gochsheim, Grettstadt, Röthlein, Schwebheim und Sennfeld einig.
Noch vor der in diesem Quartal anstehenden öffentlichen Auslegung der Unterlagen, zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld durch die Bayerische Staatsregierung, haben fünf Gemeinden der Allianz Schweinfurter Mainbogens am 03.05.2016, Dienstag, eine rechtliche Vertretung in dem anstehenden Verfahren zur Stilllegung und zum Rückbau des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld, beauftragt.
Die Auslegung der Unterlagen zum Genehmigungsverfahren wird für Mitte Mai erwartet. Die fünf Kommunen haben gemeinsam die Wiesbadener Rechtsanwältin und Verwaltungsrechtlerin Joy Hensel mit der Begleitung des Verfahrens beauftragt
Die Gemeinden Gochsheim, Grettstadt, Röthlein, Schwebheim und Sennfeld haben sich nach den Worten des Ersten Bürgermeisters von Schwebheim Dr. Volker Karb, dazu entschlossen, „weil in dem anstehenden Genehmigungsverfahren weitreichende Entscheidungen fallen werden, die Auswirkungen für die nächsten Jahrzehnte haben können. Deshalb sehen wir uns in der Verantwortung, die gemeindlichen Belange von Beginn an möglichst umsichtig und vorausschauend in das Verfahren einzubringen. Die Möglichkeiten, als benachbarte Gemeinde an späterer Stelle jenseits des nun anstehenden Beteiligungsverfahrens noch Einfluss zu nehmen, sind sehr begrenzt. Wegen des erwarteten Umfangs der Unterlagen und der für uns sehr speziellen Materie, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung beinhaltet, halten wir daher in diesem Fall einen unabhängigen und fundierten Beistand in fachlichen und rechtlichen Fragen für wichtig und notwendig.“ (Rechtsanwältin Hensel verfügt über Erfahrung in Beteiligungsverfahren und vertritt seit einigen Jahren eine Bürgerinitiative um das bereits stillgelegte Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich in Rheinland-Pfalz, das sich bereits im Rückbau befindet.)
Der Erste Bürgermeister von Sennfeld, Emil Heinemann führt zum vertraglichen Gegenstand der Beauftragung aus: “Für uns als Kommunen ist wichtig, dass wir Klarheit über die nächsten Schritte erhalten und das Verfahren offen und transparent geführt wird. Weiter sind für uns konkret die verkehrlichen Belange bedeutsam, da der über die nächsten Dekaden stattfindende Rückbau eine logistische Herausforderung ist.“ Die Erste Bürgermeisterin von Gochsheim, Helga Fleischer ergänzt: „Für uns sind auch Sicherheitsfragen betreffend des bereits bestehenden Zwischenlagers Bella und die Einbindung in das Rückbauverfahren wichtig. Unsere Sorge gilt auch der Dauer der Lagerung und der Zwischenlagerung von Abfällen am Standort sowie den dafür geltenden Sicherheitsstandards. Wie der Betreiber mitgeteilt hat, hat er die Errichtung einer Halle zur Bereitstellung von radioaktiven Reststoffen im Zusammenhang mit dem Rückbau beantragt.“
Der Erste Bürgermeister von Grettstadt, Ewald Vögler führt weiter aus:“ Als Kommunen sind wir auch für den Trinkwasserschutz verantwortlich. Der Schutz des Grundwassers bei den anstehenden Behandlungsverfahren ist von uns auch für künftige Generationen elementar. Hier wollen wir vorsorgen“.
Der Erste Bürgermeister von Röthlein, Albrecht Hofmann macht abschließend deutlich: “Wir wollen einen Rückbau, der mit größtmöglicher Sicherheit für die Bevölkerung durchgeführt wird. Kostengründe dürfen nicht den Ausschlag geben.“
Voraus ging eine Interkommunale Gemeinderatsitzung vom 19.11.2015 mit einem Referat von Bürgermeister Stefan Martus, Philippsburg und Dr. Erdmann Unger, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Besichtigungen des Kraftwerks und einem Impuls-Workshop mit 7 Gemeinden, am 16.04.2016, an dem EON Reinhold Scheuring, Landratsamt Schweinfurt, Christian Frank und Rechtsbeistand, Joy Hensel, Referate zum anstehenden technischen und rechtlichen Verfahren hielten.
Die Unterlagen liegen voraussichtlich ab Ende Mai für den Zeitraum von zwei Monaten, bis Ende Juli, im Rathaus in Grafenrheinfeld aus und werden nach derzeitigem Stand auch online zugänglich sein. Eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung erfolgt noch.
Bürgerinnen und Bürger können während der Dauer der Auslegung Einwendungen erheben. bzw. Anregungen und Bedenken vortragen. Die Einwendungen werden bei einem Erörterungstermin erörtert, der voraussichtlich noch im Jahr 2016 vor Ort stattfinden wird.
Allianz Schweinfurter Mainbogen
Grafenrheinfeld, 11.05.2016