Überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern in den Gehweg- und Straßenbereich

Die Gemeinde Schwebheim weist darauf hin, daß immer häufiger Klagen von Fußgängern und Fahrern der Müllfahrzeuge an die Gemeinde herangetragen werden, die sich darüber beschweren, dass die Gehweg- und Straßenbereiche durch überhängende Äste von Sträuchern und Hecken nicht freigehalten werden.
Generell sind Gehsteige bis zu einer Höhe von 2,50 m bis 3,00 m freizuhalten. Dem Fußgänger muß es möglich sein, auch mit Regenschirm ungehindert den Gehsteig benutzen zu können.
Für Müllfahrzeuge ist eine Höhe von 4,50 m freizuhalten. Diese sogenannten „Lichtraumprofile“ liegen nicht im Ermessen der Gemeinde, sondern sind aus Verkehrssicherungsgründen gesetzlich vorgeschrieben.
Ebenso sind Bodendecker im Gehsteigbereich zu entfernen, damit ein ungehindertes Benutzen desselben, z.B. mit Kinderwagen, Rollator ermöglicht werden kann. Außerdem bitten wir die Bevölkerung, Verkehrszeichen, die von Bäumen und Sträuchern verdeckt bzw. zugewachsen sind, freizuschneiden.
Gemeindlicher Kompostplatz
Der gemeindliche Kompostplatz am Grettstadter Weg ist
samstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
mittwochs von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
Zu diesen Anlieferzeiten können holzige Abfälle (Sträucher- und Heckenschnitt) sowie Grasschnitt, Laub usw. kostenlos angeliefert werden.
Ihre Gemeindeverwaltung