Verbot von Feuerwerken

Aus gegebenen Anlass weist die Gemeinde auf Folgendes hin:
In Schwebheim sind Feuerwerke und Knalleffekte nur über Silvester (31. Dezember und am 01. Januar) erlaubt. Zu anderen Anlässen sind Feuerwerke grundsätzlich verboten!
Das ist auch vom Gemeinderat ausdrücklich so beschlossen.
Dieses Verbot gilt auch für runde Geburtstage, Hochzeiten, Geburten, Taufen und sonstige Feiern. Aus Sicht der Festgäste ist der Anlass in all diesen Fällen zwar sicherlich einzigartig und etwas ganz Besonderes.
Dennoch bitten wir um Beachtung und Einhaltung des Verbots und zwar aus folgenden Gründen:
• weil aus Sicht der Gemeinde mit wechselnden Anlässen und Personen tatsächlich sehr viele solcher Feierlichkeiten stattfinden, und zwar in der Gesamtschau über alle 4.000 Bürgerinnen und Bürger hinweg laufend und fortwährend
• weil die Unfallgefahren und die Brandgefahren sehr hoch sind (angesichts der teils sehr alten Bausubstanz gerade im Ortskern mit den häufigen Feieranlässen am Bürgerhaus, am Kirchplatz mit Rathaus und bis zur Schloss-Anlage)
• weil die Verwaltungsmitarbeiter im Einzelfall nicht beurteilen können, ob die Ausrichter gewissenhaft und fachkundig mit den Feuerwerken umgehen
• aufgrund des Gleichbehandlungsgebots:
Wenn die Verwaltungsmitarbeiter für einzelne Anfragen Ausnahmen zulassen, müssten diese dann wegen des Prinzips der Gleichbehandlung auch für alle anderen Bürger genauso gelten.
GEMEINDE SCHWEBHEIM
Dr. Volker Karb Burkhard Hofmann
1. Bürgermeister Ordnungsamt