Verdacht auf Geflügelpest bestätigt – Toter Schwan in Schweinfurt ist H5N8-positiv

033| 2017

Schweinfurt, 10.02.2017

Verdacht auf Geflügelpest bestätigt
Toter Schwan in Schweinfurt ist H5N8-positiv

Landkreis Schweinfurt. Der Verdacht auf Geflügelpest bei dem in der vergangenen Woche an der Gutermann-Promenade in Schweinfurt tot aufgefundenen Schwan hat sich bestätigt. Wie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, heute mitteilte, wurde bei diesem Tier hochpathogenes Influenza-A-Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen.
Aufgrund einer vom Veterinäramt durchgeführten Risikobewertung sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Einrichtung eines Sperrbezirkes und eines Beobachtungsgebietes notwendig.

Zwischenzeitlich wurden entlang des Mains in mehreren Gemeinden weitere verendete Schwäne und andere Wildvögel gemeldet und zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit verbracht. Mit ersten Befunden zu diesen Tieren kann ab Anfang kommender Woche gerechnet werden.

Das Veterinäramt Schweinfurt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass von den erkrankten Tieren nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gefahr für den Menschen ausgeht. Alle Halter von Hausgeflügel sind jedoch angehalten, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen wie Aufstallungspflicht und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu beachten. Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen. Die Ein- und Ausgänge zu den Stallungen oder sonstigen Standorten des Geflügels sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Tierhalter sollen für die Versorgung der Tiere spezielle Kleidung und Schuhwerk anlegen und vor dem Betreten der Stallungen Hände und Schuhwerk desinfizieren. Betriebsfremde Personen sollen die Stallungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten, die genutzte Kleidung ist nach Verlassen der Stallungen unverzüglich abzulegen und regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.

Verdächtige Krankheitserscheinungen, insbesondere gehäufte Todesfälle oder eine reduzierte Lege- oder Mastleistung sind dem Veterinäramt Schweinfurt unter Telefon 09721/55310 oder E-Mail vetamt@schweinfurt.de zu melden.

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