VHS – Der Pflichtteil – des einen Freud, des anderen Leid (SH05) am Di. 09.04.2019

Die VHS lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 09.04.2019 von 19.00-20.30 Uhr in das Bürgerhaus (Arkadensaal, Hauptstr. 25 in Schwebheim) zu dem Vortrag „Der Pflichtteil – des einen Freud, des anderen Leid“ ein.
Das Pflichtteilsrecht ist eine der tragenden Säulen des deutschen Erbrechts. Es bildet ein gesellschaftlich akzeptiertes Gegengewicht zur Testierfreiheit ( = Freiheit nach Gutdünken über seinen Nachlass zu verfügen).
Vorgestellt werden das Pflichtteilsrecht in allen seinen Ausprägungen, die gesetzliche Erbfolge, die Möglichkeiten, von dem oder den Erben Auskünfte über den Bestand des Nachlasses zu verlangen, und der Inhalt sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Es werden Möglichkeiten der Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen ebenso aufgezeigt wie pflichtteilsvermeidende Gestaltungsmöglichkeiten und die Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch als erbschaftssteuerliches Instrument zu nutzen.
Die neuesten Änderungen im Erbrecht werden mit besprochen.
Der Referent Thomas Wolfrum ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht.
Der Eintritt frei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Anmeldung in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 7, Tel. 09723/9101-18 (Frau Klenk).