Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt – Stallpflicht für Hausgeflügel gilt unverändert weiter
PRESSEMITTEILUNG
056/2017
Schweinfurt, 09.03.2017
Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln bestätigt
Stallpflicht für Hausgeflügel gilt unverändert weiter
Landkreis Schweinfurt. Nach Mitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI, Bundestierseuchenamt), Greifswald, ist bei zwei weiteren Wildvögeln aus der Region Geflügelpest nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Falken aus dem Bereich der Stadt Schweinfurt sowie einen Graureiher aus dem Bereich Michelau i. Steigerwald.
Bei beiden Tieren wurde hochpathogenes aviäres Influenza Virus Typ A vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Damit wurde mittlerweile bei 15 Wildvögeln aus dem Gebiet des Landkreises und der Stadt Schweinfurt der Erreger der Vogelgrippe festgestellt.
Nach der neuesten Risikoanalyse des FLI besteht nach wie vor und auch weiterhin ein hohes Risiko des Übergreifens der Geflügelpest von Wildvögeln auf Hausgeflügel. Die für ganz Bayern geltende Stallpflicht und die ebenfalls angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen sind daher unverändert konsequent zu beachten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Verstöße gegen die Stallpflicht grundsätzlich als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden.
Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht. Bisher hat sich am betreffenden Influenza-Virus-Subtyp A(H5N8) weltweit noch kein Mensch angesteckt.