Wichtige Weichenstellung für das Gasthaus-Anwesen „Goldenes Lamm“

Gemeinderat stellt der „Bürgerinitiative zur Erhaltung der Schwebheimer Wirtshauskultur“ einen Verkauf der für das Konzept notwendigen Teilflächen in Aussicht

Bereits Anfang des Jahres hatten Vertreter der Bürgerinitiative im Gemeinderat ihre konzeptionellen Grundüberlegungen für eine Sanierung und Wiederbelebung des Gasthauses in privater Hand präsentiert. Die Gemeinderäte hatten dabei ihre grundsätzliche Unterstützung für das Projekt signalisiert.

Nun informiert die Gemeinde, dass der Gemeinderat am 25. August 2016 in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss gefasst hat:

„Die Gemeinde stellt in Aussicht, das Anwesen Goldenes Lamm bzw. Teilflächen daraus im Frühjahr 2017 an die Bürgerinitiative zu verkaufen, mit der Maßgabe, dass zu diesem Zeitpunkt das Konzept und die Finanzierung umfassend geklärt sind, die Gemeinde sich wirtschaftlich nicht an der Gründung und dem Betrieb beteiligt, Gewinnchancen und Verlustrisiken vollständig im privaten Bereich der Bürgerinitiative verbleiben und die Gemeinde im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Betrieb des Gasthauses keinerlei rechtliche oder faktischen Haftungsrisiken übernimmt. Die Gemeinde sieht sich bis Ende Mai 2017 an diese Absichtserklärung gebunden.“

Bürgermeister Dr. Volker Karb sagte zu dem geplanten Projekt: „Wir begrüßen sehr die Bemühungen der Initiatoren, die fränkische Wirtshauskultur in Schwebheim zu erhalten. Die Gaststätte ist ein wichtiger Teil des historischen Ortsbilds und Teil der Tradition in Schwebheim. Wir wünschen den Initiatoren viel Erfolg mit dem Projekt. Mit der gewählten zeitlichen und inhaltlichen Struktur des Beschlusses und wollen Ihnen einerseits möglichst hohe Planungssicherheit geben zugleich auch möglichst viel Flexibilität bei den weiteren Planungen einräumen.“

Über die grundsätzliche Unterstützung der Projektidee waren sich die Gemeinderäte recht schnell einig. Im Detail waren hierzu zuletzt im Hintergrund allerdings verschiedene Fragen zu klären und auch eine Reihe rechtlicher Hürden zu bedenken, wie eine Unterstützung der Gemeinde für das Projekt genau aussehen kann. Der Betrieb einer Gastwirtschaft hat in rechtlicher Hinsicht privatwirtschaftlichen Unternehmenscharakter, ist auf Gewinnerzielung ausgerichtet und bewegt sich damit außerhalb der kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge. Zudem steht das Goldene Lamm im Wettbewerb mit anderen Gastwirtschaften im Ort, die von der Gemeinde ebenfalls keine direkten Zuwendungen erhalten. Auch verbleibt das Raum-, Betriebs- und Finanzierungskonzept komplett in den Händen der Initiative, ohne dass die Gemeinde hierauf Einfluss nehmen kann. Aus diesen Gründen war klar, dass eine direkte Beteiligung der Gemeinde an der Initiative mit Steuermitteln ebenso wenig in Betracht kommen kann wie eine besondere Subventionierung, Darlehensgewährung oder die Übernahme von betrieblichen oder sonstigen Risiken. Dies kommt auch in den einschränkenden Maßgaben und im Wortlaut des oben genannten Beschlusses zum Ausdruck.

Der Bürgermeister hatte diese Aspekte auch im Detail mit der Kommunalaufsicht und einem Schweinfurter Notariat durchgesprochen. Insbesondere hatte die Gemeinde dabei im Hintergrund intensiv nach geeigneten Lösungen gesucht, wie die nötigen Gebäude- und Grundstücksteile der Initiative im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen überlassen werden könnten, ohne jedoch für die Gemeinde weitergehende wirtschaftliche oder rechtliche Risiken einzugehen.

Ein wichtiges Ziel war dabei, der Initiative möglichst große Planungssicherheit und zugleich auch möglichst große Handlungsspielräume für die anstehenden Schritte wie Gesellschaftsgründung, Finanzierung, Bauplanung und Betriebsaufnahme mit auf den Weg zu geben.

Mit der obigen Beschlusslage ist dies möglich: Der Gemeinderat legt sich hier mit großer Verbindlichkeit fest, der Initiative Gebäude und nötige Flächen zu überlassen. Einziger Vorbehalt sind besondere gemeindliche Belange, die sich zwischenzeitlich noch aus Sondersituationen ergeben könnten, etwa ein großer Bedarf an notfallmäßigen Unterkünften für Obdachlose oder im Zuge einer nochmaligen Verschärfung der Flüchtlingssituation, wie es in der Ausgangssituation beim Erwerb des Anwesens durch die Gemeinde noch im Raum stand. Derzeit ist so etwas allerdings nicht unmittelbar absehbar.

Damit sollte die Initiative nun den nötigen Anschub haben, um die nächsten Schritte anzugehen, d.h. zum Beispiel mit möglichen privaten Investoren in Verhandlung zu gehen und das Konzept entsprechend der nötigen baulichen Strukturen und der Finanzierungsmöglichkeiten im Detail auszuarbeiten.

Ein konkreter Verkaufsbeschluss des Gemeinderates und der notarielle Grundstückskaufvertrag sollen erst dann erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert ist und das Konzept feststeht. Der Kaufpreis soll sich dabei an den marktüblichen Größenordnungen orientieren.

Nach dem letztem Informationsstand, der der Gemeinde bekannt ist, plant die Initiative im Rahmen der in Aussicht gestellten Transaktionsstruktur aktuell zunächst nur das vordere Gastwirtschaftsgebäude von der Gemeinde zu erwerben. In ihren Modellrechnungen wurden dabei zuletzt rund etwa 400 Quadratmeter an Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Bezüglich der genauen Zuschnitte, gegebenenfalls Vermessung von Teilflächen und der Nutzung übriger Teile des Anwesens zeigt sich der Gemeinderat allerdings flexibel und offen für Gespräche, abhängig von der weiteren Entwicklung des Gesamtkonzepts auf Seiten der Initiative.

Auch zur weiteren Verwendung der übrigen, bei der Gemeinde verbleibenden Grundstücksteile bleibt die Gemeinde gerne im Gespräch mit der Bürgerinitiative. Für die Sphäre der Gemeinde bleibt die Frage wichtig, ob es einen eigenen gemeindlichen Bedarf für die Errichtung von weiteren Gebäuden im mittleren und hinteren Grundstücksbereich gibt und ob zumindest ein Abbruch der hinteren, baufälligen Gebäudeteile sinnvoll wäre, noch bevor die Initiative die Gasträume im vorderen Bereich erwirbt und dort mit Bau- und Sanierungsmaßnahmen beginnt. Bereits zugesagt hat die Gemeinde, dass sie im hinteren Bereich sicherlich keine Pläne verfolgen wird, die im Widerspruch zur gastronomischen Nutzung im vorderen Bereich stehen.

Da die „Überlassung“ der nötigen Grundstücksteile in Form eines Verkaufs erfolgen soll, ist zu jeder Zeit eine klare Trennung zwischen den Sphären der Gemeinde und der Betreiberinitiative gegeben, wie sie rechtlich notwendig ist. Mit einer zunächst ebenfalls erwogenen Pacht- oder Erbpachtkonstellationen wäre dies nicht möglich gewesen wäre, da das Eigentum am Gebäude rechtlich immer eng mit dem Eigentum an Grund und Boden zusammenhängt.

Der strikte Beteiligungs- und Haftungsausschluss der Gemeinde bezieht sich neben operativen wirtschaftlichen Risiken aus der Sanierung und dem Betrieb der Gastwirtschaft auch auf Finanzierungsrisiken. Ausgeschlossen sind hierbei seitens der Gemeinde auch Bürgschaften oder ungesicherte Überbrückungskredite.

Eine Reihe von weitergehenden Unterstützungsmaßnahmen, die kommunal- und wettbewerbsrechtlich unbedenklich sind, wird die Gemeinde gerne leisten. Neben der Bereitschaft, den nötigen Grundstücksteil zu überlassen und die weiteren Schritte auf dem Grundstück einvernehmlich erfolgen zu lassen, zählen hierzu beispielhaft etwa auch Hilfestellungen bei der Suche nach überörtlichen Fördermöglichkeiten oder die Aufnahme in die touristischen Vermarktungskanäle.

Hintergrund:

Erst im Herbst des vergangenen Jahres hatte die Gemeinde das seit Sommer 2015 leerstehende Gasthausanwesen in der Hauptstraße 21 erworben. Das gesamte Anwesen hat eine Grundstücksgröße von rund 1.230 Quadratmetern. Große Teile der Hauptgebäude sind sanierungsbedürftig. Einige Teile stehen unter Denkmalschutz.

Eine konkrete Zweckbindung wurde für die weitere Nutzung des Anwesens beim Erwerb im letzten Jahr seitens der Gemeinde damals zunächst noch nicht festgelegt. Für die Zukunft sah der Gemeinderat damals jedoch verschiedene Möglichkeiten:

Das Anwesen mit seinen denkmalgeschützten Fassadenteilen ist ein wichtiger Teil des historischen Ortsbilds und der Tradition rund um den historischen Ortskern. Dies zeigt sich ganz besonders etwa an Kirchweih und Erntedankfest. Darüber hinaus stand die Gemeinde zum Erwerbszeitpunkt unter dem besonderen Eindruck der hohen Asyl- und Flüchtlingsströme. Hier wollte sich der Gemeinderat angesichts möglicher humanitärer Notsituationen neben ortsgestalterischen Überlegungen insbesondere auch aktiv eigene Handlungsspielräume für kurzfristige behelfsmäßige Notunterkünfte bzw. den Bereich sozialen Wohnungsbau eröffnen. Eine nochmalige akute Bedarfssituation für Notfallunterkünfte wäre daher in diesem Sinne auch weiterhin eine Sondersituation, unter der die Gemeinde ihre Absichtserklärung zugunsten der „Bürgerinitiative zur Erhaltung der Schwebheimer Wirtshauskultur“ nochmals revidieren könnte. Derzeit ist so etwas allerdings nicht unmittelbar absehbar.

Die private Initiative zur Erhaltung der Gaststätte und der Schwebheimer Wirtshauskultur hatte sich bereits im Sommer 2015 gebildet und seither in ehrenamtlicher Federführung einen Ansatz für die Sanierung und Wiederbelebung der Gaststätte entwickelt.

Für die Gemeinde Schwebheim

Dr. Volker Karb
Bürgermeister

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