Streuobst für alle

100 kostenlose Obstbäume für die Bürger der Gemeinde Schwebheim

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Programm „Streuobst für alle“ die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen, die in Bayern gepflanzt werden. Die Gemeinde Schwebheim möchte dieses wertvolle Angebot gerne an ihre Bürger – Privatpersonen – weitergeben. Aus diesem Grund werden wir in den kommenden Wochen einen Onlineshop einrichten, in dem Sie unkompliziert und unentgeltlich einen Kern- oder Steinobstbaum bestellen können. Geplant und förderfähig sind neben bestimmten Apfel-, Birnen-, Pflaumen- und Kirschbaumsorten auch die Sorten Esskastanie und Mirabelle. Konkret bezuschusst wird der Kauf von 140-180 cm großen hochstämmigen Bäumen und zwar mit bis zu 45 Euro pro Baum.

Die Gemeinde hat 100 Bäume geordert und wird diese nach dem Windhundprinzip an die Bürger abgeben (max. 3 Bäume pro Besteller). Das heißt für Sie: Es zählt die Reihenfolge der Bestellung im Onlineshop. Bürger, denen ein Onlinezugang nicht möglich ist, können sich zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro bei Frau Kaspar melden.

Hier geht’s direkt zum Online Shop – ab dem 06. Oktober 2023 – verfügbar

Von der Förderung ausgeschlossen sind Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar), Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, die im Rahmen von behördlichen Auflagen vorgeschrieben sind, sowie Bäume, deren Erwerb über andere Förderprogramme gefördert wird. Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre ab der Auszahlung der Fördermittel. Wird ein Streuobstbaum innerhalb der Zweckbindungsfrist entfernt, so wird die Zuwendung im Regelfall anteilig zurückgefordert. Ein großkroniger, langlebiger Streuobstbaum hat die Chance, mehrere Generationen zu überdauern und weit über ein Jahrhundert alt zu werden. Die Pflanzung legt den Grundstein für ein langes Baumleben und muss deshalb mit großer Sorgfalt ausgeführt werden. Das zu bepflanzende Grundstück sollte eine Mindestgröße von 70-100 Quadratmeter pro geplantem Baum nicht unterschreiten. Der Abstand zwischen den Bäumen muss zwischen 8 und 10 Metern betragen. Deshalb: Wer sich einen Obstbaum bei der Gemeinde bestellt, dem muss klar sein, dass dieser sehr groß werden kann und mindestens 12 Jahre, am besten solange der Baum lebt, am gleichen Ort bleiben muss. Angesichts der anhaltenden trockenen Sommermonate ist es auch unerlässlich, nach der Pflanzung regelmäßig zu gießen.

Die Pflanzung obliegt jedem Bürger selbst auf eigene Kosten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den bestellten Baum. Sollte es zu vermehrter Nachfrage kommen, die nicht gedeckt werden kann, so obliegt es der Gemeinde, die Zuteilung nach Eingang der Bestellung vorzunehmen -.

Bei Fragen hierzu steht Ihnen als Sachbearbeiterin Frau Kaspar donnerstags von 8-12 Uhr sehr gerne telefonisch unter der Telefonnummer 09723 9101 39 oder aber auch persönlich im Rathaus zur Verfügung.

Streuobst – Basisinformationen

www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/142252/index.php

Obstarten und Standortsansprüche

www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030723/index.php

Pflanzanleitung für Streuobstbäume

www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung

Gesundheit und Ernährung

www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/142261/index.php

Internetbeiträge und Literatur

www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030939/index.php