Städtebauförderung/ISEK

Präsentation der Abschlussveranstaltung am 5. November 2024

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB

Diese Präsentation ist in gebundener Form in Zimmer 11 des Rathauses zu den üblichen Öffnungszeiten einsehbar.


Sanierungsgebiet „Ortskern Schwebheim“

Die Gemeinde Schwebheim hat auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schwebheim“ gemäß §§ 136 ff. BauGB im September 2024 beschlossen. Damit wird für die Bürgerinnen und Bürger ein Anreiz geschaffen, ihre privaten Gebäude im Ortskern zu modernisieren bzw. instand zu setzen.

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Eigentümer eines Gebäudes nach den §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetz Herstellungskosten sowie den Erhaltungsaufwand an Gebäuden erhöht steuerlich absetzen.