Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie vom 24.03.2020 => Verlängerung bis 19.04.2020!

Hinweis zur Verordnung vom 24.03.2020:
Die neue Rechtsverordnung dient der rechtlichen Absicherung der zuvor bereits getroffenen Regelungen.

Darüber hinaus gibt es eine neue Allgemeinverfügung, welche die Steuerung der Patientenströme und die Belegung der Krankenhauskapazitäten mit COVID-19-Patienten in den Landkreisen und kreisfreien Städten regelt.

Diese ist – wie alle aktuell relevanten Regelungen – auf der Internetseite des Landkreises abrufbar unter www.landkreis-schweinfurt.de.

 

Hinweis des Landratsamtes zu Kompostplätzen vom 24.03.2020:

Das Ordnungsamt und die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt weisen darauf hin, dass aufgrund der momentan gültigen Ausgangsbeschränkungen bis mindestens 3. April keine Anlieferungen an die Grüngut- und Häckselplätze im Landkreis Schweinfurt erfolgen darf.

Wer sich nicht an die Ausgangsbeschränkungen hält, dem droht ein empfindliches Bußgeld.

In diesen besonderen Zeiten empfiehlt die Abfallwirtschaft daher eine Zwischenlagerung von Baum- oder Strauchschnitt oder sonstigen Grünabfällen auf dem eigenen Grundstück.

Das Landratsamt Schweinfurt bittet die Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich auch in diesem Fall an die Beschränkungen zu halten.

Hinweis der Gemeinde Schwebheim zum gemeindlichen Kompostplatz:

Die Gemeinde Schwebheim schließt sich den Maßnahmen und dem Vorgehen des Landratsamtes an und schließt ab sofort bis auf Weiteres die Kompostanlage (Grettstadter Weg).

Dr. Volker Karb
1. Bürgermeister

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