Gesundheitsamt Schweinfurt: Impfberatung in den 6. Klassen der Schulen in Stadt und Landkreis

Bayernweite Aktion informiert über mögliche Impflücken bei Schülerinnen und Schülern auf Basis von aktuell gültigen Impfempfehlungen

Landkreis Schweinfurt. Ein vollständiger und altersentsprechender Impfschutz ist zur Vermeidung von schweren Erkrankungen wie Masern, Röteln, Tetanus oder Diphtherie wichtig. Dazu veröffentlicht die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) regelmäßig ihre Impfempfehlungen. Um sowohl Kinder als auch Eltern auf eventuell noch ausstehende, empfohlene Impfungen hinweisen zu können, führt das Gesundheitsamt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums in den kommenden Wochen wieder Impfberatungen an den 6. Klassen in den Schulen von Stadt und Landkreis Schweinfurt durch.


Diese Aktion schafft ein Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen, trägt dazu bei, auf mögliche Impflücken bei Schülerinnen und Schüler aufmerksam zu machen und hilft bei der Erfassung lokaler Impfquoten. Damit unterstützt das Gesundheitsamt das Impfkonzept des Bayerischen Gesundheitsministeriums und die Impfbemühungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Diese Aktion ist ein wichtiger Baustein der Prävention und trägt zur Verbesserung der Impfsituation bei.

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bittet daher Eltern, Kinder und die Schulen um Unterstützung bei dieser Aktion. Die Schulen informieren die Eltern rechtzeitig über den genauen Termin.


Die gesetzliche Grundlage zur Sichtung der Impfbücher findet sich in Art. 12 Abs. 3 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG). Die erhobenen Daten bei der Durchsicht der Impfbücher werden anonymisiert ausgewertet und es werden keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert.

Wie läuft die Impfberatung ab?
Schülerinnen und Schüler bringen ihre Impfbücher in einem verschlossenen Umschlag am Morgen des Beratungstermins mit in die Schule und erhalten sie mittags zurück. Werden Impflücken festgestellt, erhalten Schülerinnen und Schüler weitere Informationen zu den aktuellen Impfempfehlungen. Für einen Impftermin können sich Eltern und ihre Kinder dann an die jeweiligen Kinder-, Jugend- und Hausärztinnen und -ärzte wenden. Eine allgemeine Impfpflicht besteht nicht. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Das Gesundheitsamt selbst führt keine Impfungen durch.


Zusätzlich erhalten Schülerinnen und Schüler Flyer zur Vorsorgeuntersuchung J1, die für alle Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren empfohlen wird und der im gleichen Alter empfohlenen Schutzimpfung gegen die Infektion mit dem humanen Papillomvirus (HPV).

Ausführliche Informationen zum Thema Impfungen gibt es bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ebenso wie bei den Krankenkassen.

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