Hinweise der Finanzverwaltung zu Widersprüchen und Erlassanträgen anlässlich der Grundsteuerreform 2025
Seit dem Versand der Grundsteuerbescheide im Dezember 2024 erreichen die Finanzverwaltung neben einer hohen Zahl an telefonischen Rückfragen auch Widersprüche und Erlassanträge.
Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die Gemeinde Schwebheim in vielen Fällen nicht der richtige Ansprechpartner für das Änderungsbegehren der Bürgerinnen und Bürger ist.
Der häufigste Grund für Rückfragen und/ oder Widersprüche bzw. Erlassanträge ist eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte Grundsteuerbelastung. Diese liegt in den meisten Fällen aber nicht am Hebesatz der Gemeinde, da dieser seit letztem Jahr unverändert bei 350 Prozent liegt, sondern an der sog. Bemessungsgrundlage. Diese wurde im Zuge der Grundsteuerreform durch die zuständigen Finanzämter neu ermittelt, da durch die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Bewertung eine gänzliche Neubewertung sämtlicher Grundstücke erfolgt ist. Hierdurch kommt es bei vielen Bürgern zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Bemessungsgrundlage.
Haben Bürger nun Einwände gegen diese sog. Bemessungsgrundlage, müssen sie sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Finanzamt wenden, da die Gemeinde Schwebheim auf die Bemessungsgrundlage leider keinen Einfluss hat.
Daneben wenden sich Bürger auch vereinzelt mit sog. Erlassanträgen nach Art. 8 BayGrStG an uns. Auch diese sind in den meisten Fällen aus den oben genannten Gründen eher ungeeignet, da an einen möglichen Erlass nach Art. 8 BayGrStG sehr hohe Anforderungen gestellt werden. So muss der Tatbestand der „unangemessen hohen Steuerbelastung“ des Absatzes 1 in jedem Einzelfall gegeben sein. Dies ist in der Regel immer erst dann der Fall, wenn es dem Bürger (etwa) aus finanziellen Gründen schlichtweg unmöglich sein sollte, die Grundsteuer zu entrichten. Erfüllt sein müsste zudem stets eine der in Absatz 2 genannten Fallkonstellationen, was ebenfalls vorzutragen wäre. Aus den genannten Gründen empfehlen wir eher, sich mit einem Änderungsantrag bzgl. der Bemessungsgrundlage an das zuständige Finanzamt zu wenden und von einem Erlassantrag Abstand zu nehmen.
Bei weiteren Fragestellungen rund um die Grundsteuer stehen wir Ihnen selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
Finanzverwaltung Gemeinde Schwebheim