Mariä Himmelfahrt ist in Schwebheim kein Feiertag!
Das Rathaus ist heute zu den üblichen Zeiten für sie geöffnet.
Gemäß dem Gesetz über den „Schutz der Sonn- und Feiertage“ (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen dies zutrifft, stellt das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Die Daten zur Religionszugehörigkeit werden beim Zensus anhand der Merkmale „Evangelisch“, „Katholisch“ und „Sonstige“ erfasst und beruhen auf den von den Meldebehörden übermittelten Daten.
In Schwebheim fiel das Ergebnis wie folgt aus: die Katholiken waren mit 1547 Einwohnern gegenüber 1592 evangelischen Einwohnern in der Unterzahl. Was zur Folge hat, dass hier bei uns am 15. August gearbeitet wird.
Derzeit gilt als Datengrundlage das Zensus-Ergebnis aus dem Jahr 2011. Doch das wird sich nach dem „Zensus 2022“ ändern. Die Ergebnisse des Zensus liegen voraussichtlich im März 2024 vor, teilt das Bundesamt für Statistik mit. Das Landesamt für Statistik und die Gemeinden werden dann „die endgültigen Einwohnerzahlen für jede Gemeinde festgesetzt“, teilt das bayerische Innenministerium mit. Dann wird geklärt, ob katholische oder evangelische Einwohner in der Überzahl sind. „Dieses Verfahren wird voraussichtlich im Herbst 2024 abgeschlossen sein“, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Sind die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt, macht das die Gemeinde bekannt. „Veränderungen, ob dieser Tag Feiertag in der jeweiligen Gemeinde ist, werden – vorbehaltlich etwaiger Verzögerungen – daher erst zum Jahr 2025 erwartet“, teilt das Innenministerium mit.
Textquelle – Mainpost