Rattenbefall / Rattenbekämpfung
In der Gemeinde Schwebheim hat die Population der Ratten in den letzten Jahren stark zugenommen. Ursachen dafür sind u. A. geänderte Klimabedingungen, überfüllte Mülleimer, offen ausgelegte Futtermittel für andere Tiere wie z.B. Vögel, nicht fachgerechte Kompostierung von Lebensmittelresten und vor allem die Entsorgung von Lebensmitteln / Speiseresten durch Betriebe oder Privathaushalte über die Toilette.
Die Gemeinde bittet daher nachhaltig darum nachfolgende Tipps zur Vermeidung eines Rattenbefalles zu beachten:
- Essensreste ausnahmslos nicht durch die Toilette entsorgen!
- Abfallentsorgung nur in dafür vorgesehene verschlossene Behälter
- Verschmutzte Mülltonnenstandorte und überquellende Müllcontainer vermeiden
- Gelbe Säcke erst möglichst kurz vor dem Abfuhrtermin an die Straße stellen
- Sämtliche Mülltonnen immer geschlossen halten
- Keine Nahrungsmittel achtlos in die Natur werfen
- Fütterung von wildlebenden Tieren in Park- und Grünanlagen möglichst vermeiden bzw. bedarfsgerecht füttern, da Futterreste Ratten anlocken
- Keinen Unterschlupf für die Ratten bieten (z.B. lange gelagertes Gerümpel, alte Komposthaufen, alte Holzablagerungen die bereits verwittern, etc.)
- Verschließen Sie ggf. Durchschlüpfmöglichkeiten in Türen und Mauern
Wer ist für die Bekämpfung zuständig?
Ratten gelten als Krankheitsüberträger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, deren Auftreten konsequent bekämpft werden muss.
Verantwortlich für die Bekämpfung auf privatem Gelände sind die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nager sowie die Ursache beseitigt werden. Die Wohnungs- bzw. Grundstückseigentümer tragen die Kosten der Bekämpfung auf Privatgrundstücken.
Die Gemeinde Schwebheim bekämpft Ratten, wenn sie auf öffentlichen Flächen wie Grünanlagen oder in öffentlichen Gebäuden auftreten. Des Weiteren wird das Kanalnetz regelmäßig gespült. Die Gemeinde führt hier punktuell und bei einem gemeldeten Rattenbefalle akut eine Bekämpfung im Kanalnetz durch.
Was ist zu tun bei einem Rattenbefall / einer Rattensichtung?
Es ist wichtig, dass ein Rattenbefall sofort gemeldet wird, denn es ist einfacher einzelne Ratten zu bekämpfen als ein einmal angesiedeltes Rudel.
Sollten Sie einen Rattenbefall auf einem Grundstück feststellen, so informieren Sie bitte das Ordnungsamt der Gemeinde Schwebheim.
(Herr Saalmüller, Tel. 0 9723 9101 16, E-Mail: gemeinde@schwebheim.de)
Ratten auf Privatgrundstücken
- Meldung des Befalls bei der Gemeinde Schwebheim
- Die Gemeinde berät und unterstütz ggf. in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt bei der Suche des Befallursprungs und der Vermittlung eines Schädlingsbekämpfers
- Eine Bekämpfung sollte durch eine Fachfirma durchgeführt werden!
- Wenn Ratten von einem Nachbargrundstück auf das eigene übersiedeln, sollte man Kontakt mit dem Nachbarn aufnehmen, um mit ihm die Bekämpfung zu besprechen. Weigert sich der Eigentümer eines von Ratten befallenen Grundstücks, die Ratten zu bekämpfen, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, dieses kann bei Bedarf die Bekämpfung anordnen
Ratten im öffentlichen Bereich
- Nach Meldung eines Befalls wird seitens der Gemeinde eine sofortige Bekämpfung auf dem öffentlichen Grundstück oder in der angrenzenden Kanalisation eingeleitet
Wichtig!
Egal ob ein Befall auf einem Privatgrundstück oder im öffentlichen Bereich vorliegt. Wenden Sie sich bei Rattensichtungen bitte umgehende an die Gemeindeverwaltung nur so kann eine Ausbreitung der Schädlinge gezielt verhindert werden.
gez. Hauptverwaltung
Ordnungsamt