Wohin mit krankheitsbedingten Abfällen?

Passende Entsorgung für Inkontinenzartikel, Stoma-Abfälle, Bauchfelldialyse-Abfälle u.ä.

Landkreis Schweinfurt. Es kann Jede und Jeden treffen: Krankheiten, die nicht nur unangenehm oder mit Einschränkungen verbunden sind, sondern auch deutlich mehr Abfälle verursachen.

Und das oft über lange Zeit.

Da stellt sich natürlich auch die Frage, wie diese Abfälle richtig und kostengünstig entsorgt werden können. Inkontinenz- und Stoma-Abfälle sind grundsätzlich als Restmüll zu sehen und daher in der Restmülltonne zu entsorgen. Falls die vorhandene Tonne nicht ausreichen sollte, gibt es die Härtefallregelung des Landkreises Schweinfurt: Mit einem ärztlichen Attest kann in der Regel die doppelte Tonnengröße oder eine weitere Tonne bestellt werden, für die keine zusätzliche Grundgebühr anfällt. Das Gewicht wird regulär mit 0,09 € / kg verrechnet, die Entleerung je nach Größe der Tonne (1,25 € für die 120 Liter-Tonne, 2,00 € für die 240 Liter-Tonne). Vorteil der Tonnennutzung ist die einfache Handhabung, viele Nutzer empfinden auch die blickdichte Bereitstellungsmöglichkeit als angenehm.

Wenn Betroffene keine größere oder zusätzliche Tonne wünschen, kann bei Inkontinenz auch auf Windelsäcke zurückgegriffen werden. Diese sind für 1,50 € pro Stück (70 Liter) bei den Gemeinden, im Landratsamt und an den Wertstoffhöfen Rothmühle und Gerolzhofen erhältlich.

Einzelne weitere Spezialabfälle wie z.B. rund um Diabetes (Sensoren, Nadeln, …) fallen meist nicht in großen Mengen an. Je nach Material sind diese als Elektroschrott (z.B. Sensoren) oder als Restmüll (z.B. Nadeln, Kanülen) zu entsorgen, ggf. in durchstoßsicheren Behältern (um einer Verletzungs- und Infektionsgefahr vorzubeugen).

Bei Fragen rund um die Härtefallregelung können Sie sich gern an die zuständige Müllgebührensachbearbeiterin im Landratsamt wenden.


Für die Gemeinde Schwebheim ist dies Herr Saalmüller, Tel.  09723 9101-16.

Bei sonstigen Fragen kommen Sie gern auf die Abfallberatung zu, Tel. 09721 55-546.

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