Digitales Amtsblatt
Satzungen und Verordnungen werden laut der neuen Geschäftsordnung der Gemeinde Schwebheim ausschließlich im digital veröffentlichten Amtsblatt der Gemeinde an dieser Stelle bekannt gemacht.
Zusätzlich werden sie als Information im analogen Informationsblatt der Gemeinde veröffentlicht. Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntmachungen im digitalen Amtsblatt nach Satz 1 und durch Niederlegung zur Einsichtnahme in der Verwaltung der Gemeinde und Bekanntgabe der Niederlegung an der Gemeindetafel am Rathaus Schwebheim.
