Afrikanische Schweinepest: Wildschwein-Monitoring wird intensiviert

Gesund und auffällig erlegte Wildschweine ebenso wie Unfall- und Fall-wild muss in den Revieren in den Gemeinden Wasserlosen und im Markt Werneck beprobt werden

Landkreis Schweinfurt. Am 15. Juni 2024 bestätigte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Nach-weis des Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem auf Grund von Krankheitssympto-men erlegten Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau in Hessen. Entsprechend weitet Bayern seine Maßnahmen zur Abwehr der ASP weiter aus.


Der erste Fall der ASP war in Deutschland im September 2020 bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg festgestellt worden. Seitdem laufen in Bayern die Präventionsmaßnah-men gegen diese Viruserkrankung auf Hochtouren und werden auf Grund neuer Entwicklungen an die entsprechenden Lagen immer wieder angepasst.
Auf Grund des nun in Hessen positiv getesteten Wildschweins wird auch im Landkreis Schweinfurt das Monitoring bei Wildschweinen massiv intensiviert, um einen etwaigen Eintrag schnellstmöglich zu identifizieren. Im Vorfeld kam es bereits seitens des Landratsamts Schweinfurt und den Hegegemeinschaftsleitungen zu einem gemeinsamen Austausch.


Allgemeinverfügung gilt ab dem 22. Juni 2024


Entsprechend sind ab 22.06.2024 Jagdausübungsberechtigte in den Revieren der Gemeinde Wasserlosen und des Marktes Werneck verpflichtet, Fall- und Unfallwild inkl. des Fundortes an die zuständige Behörde, hier das Veterinäramt am Landratsamt in Schweinfurt, zu melden und mit-tels spezieller Wildmarke zu kennzeichnen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung ist nachzule-sen unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen

Gesund erlegte Wildschweine sowie auffällig erlegte Wildschweine in diesen Gebieten sind durch die Jäger zu beproben und diese Blutproben sind zur Untersuchung beim Veterinäramt Schweinfurt vorzulegen. Auch diese Tiere sind entsprechend der Vorgaben des Veterinäramtes zu kennzeichnen.

Fleisch von gesund erlegten Wildschweinen in diesen Gebieten darf erst nach dem Vorliegen eines negativen Untersuchungsergebnisses Inverkehr gebracht werden.


Der Aufbruch dieser Tiere ist über die Verwahrstelle Niederwerrn, Oberwerrner Str. 22, 97464 Nie-derwerrn (Montag bis Donnerstag 7.00 – 16.00 Uhr, Freitag 7.00 – 13.00 Uhr, Samstag 9.00 – 11.00 Uhr) zu entsorgen.


Weitere Auskünfte und nähere Hinweise zum geplanten Vorgehen erhalten Bürgerinnen und Bürger vom Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt (Telefon 09721/55-310, E-Mail: vet-amt@lrasw.de).

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