Einladung zur Wahl des stellvertretenden Kommandanten
zur Wahl des stellvertret der Freiwilligen Feuerwehr Schwebheim in der Jahresdienstversammlung
am Samstag, 18. März 2023 um 18.30 Uhr im Feuerwehrhaus.
An alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben: Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandanten-stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
Stellvertretender Feuerwehrkommandant kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Die Wahl ist geheim; die Möglichkeit geheimer Stimmabgabe ist vom Wahlleiter sicherzustellen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Leere Stimmzettel sind ungültig, es sei denn, es stand nur ein Bewerber zur Wahl.
Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde. Die Neuwahl findet im Rahmen der Jahresdienstversammlung statt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Volker Karb 1. Bürgermeister