Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport-und Schützenvereine in Bayern

Antragsfrist endet am 15. Mai 2023

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass Sport-und Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt, die für das Jahr 2023 die Vereinspauschale beantragt haben, ab sofort einen Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses stellen können.

Der allgemeine Energiepreiszuschuss baut auf dem bestehenden Verteilsystem der Vereinspauschale auf. Deshalb kann der Zuschuss ausschließlich Vereinen gewährt werden, die im Förderjahr 2023 tatsächlich eine Vereinspauschale erhalten.

Die Antragsunterlagen, die entsprechende Richtlinie sowie weitere ausführliche Hinweise zum Energiepreiszuschuss finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt unter folgendem Link: www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale.

Die Anträge auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses können bis spätestens 15. Mai 2023 beim Landratsamt Schweinfurt eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet eingegangene Anträge nicht berücksichtigt werden können, da es sich um eine Ausschlussfrist handelt.

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